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Kaufrecht und Vertragsrecht | 01.11.2016

Autorücknahme

VW-Abgas­skandal: Auch Landgericht Braunschweig gibt Kunden Recht

Autohaus muss einen vom Abgas­skandal betroffenen Skoda zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungs­entschädigung erstatten

(Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016, Az. 4 O 202/16)

Wir haben erst jüngst darüber berichtet, dass im VW-Abgas­skandal immer mehr Gerichte den betroffenen Kunden Recht geben und den Rücktritt vom Kaufvertrag als wirksam angesehen haben. Nun hat auch das Landgericht Braunschweig ein Autohaus dazu verurteilt, einen vom Abgas­skandal betroffenen Skoda Fabia 1,6 TDI zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich Nutzungs­entschädigung zu erstatten.

Gericht sieht Mangel als erheblich an

In seinem Urteil schließt sich das Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016, Az. 4 O 202/16 – den jüngsten Entscheidungen an und erachtet den Mangel als erheblich. Hierbei stellt das Gericht entscheidend darauf ab, dass die Vorbereitungen zur Mangel­beseitigung bereits über ein Jahr in Anspruch nehmen und noch immer konkrete Nach­besserungs­termine nicht benannt werden können. Bereits dieser Umstand reiche für die Erheblich­keit des Mangels aus.

Mangelbeseitigung derzeit unmöglich

Darüber hinaus ist derzeit aufgrund der fehlenden Genehmigungen durch das Kraft­fahrt­bundes­amt für einzelne Nach­besserungs­maßnahmen von einer derzeitigen Unmöglich­keit der Mangel­beseitigung auszugehen, was ebenfalls für die Annahme eines erheblichen Mangels herangezogen werden müsse.

Gute Aussichten für Klagen von Kunden

Besonders erfreulich ist bei diesem Urteil des Land­gerichts Braunschweig, dass sich das Landgericht, in dessen Bezirk die Volkswagen AG ihren Sitz hat, auf die Seite der Kunden gestellt hat. Wer also sein Fahrzeug direkt bei der Volkswagen AG gekauft hat, hat nun sehr gute Aussichten darauf, seine Klage zu gewinnen.

Ist auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?

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