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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 22.05.2018

Insolvenz

Verdacht auf Betrug: P&R-Insolvenz wird zum Kriminal­fall

Rund zwei Drittel der abgekauften Schiffs­container sind nach erster Analyse nicht vorhanden

Nach der Insolvenz des Container-Vermieters P&R im März steht laut neuesten Erkenntnissen nun auch ein Betrugs­verdacht im Raum.

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Wie sich herausstellte, hatte das Unternehmen fast eine Million Container mehr an seine rund 54.000 Anleger verkauft als es überhaupt gab.

Nur noch 618.000 Container vorhanden

Nach Angaben von Insolvenz­verwalter Michael Jaffé, bestand die Flotte des über lange Jahre größten Schiffs­container-Vermieters der Welt zum Schluss lediglich noch aus 618.000 Containern. Die Anleger, darunter viele Privat­investoren im Alter von über 60 Jahren, hatten jedoch 1,6 Millionen Container als Kapital­anlage gekauft. Eine Gesamt­investition von 3,5 Milliarden Euro. Und eine Diskrepanz, die sich über die letzten 10 Jahre entwickelt habe, so Insolvenz­verwalter Michael Jaffé.

Probleme seit der Schifffahrtskrise

Bereits in den Jahren 2012 bis 2016 hatte das Unternehmen unter den Auswirkungen der Schiff­fahrts­krise gelitten, welche einen Abfall der Container-Preise nach sich zog. Laut Insolvenz­verwalter Michael Jaffé hatte das Unternehmen folglich Container veräußert, um seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Mieten an die überwiegend privaten Anleger zahlen zu können, die mitunter seit vielen Jahrzehnten in dieses Anlagen­konzept investiert hatten.

Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen Betrugsverdachts

Die Staats­anwaltschaft München hat nun Ermittlung gegen ehemalige und aktuelle Geschäfts­führer von P&R wegen Betrugs­verdachts aufgenommen. Sie ließ verlauten, zwei der Beschuldigten seien zur „voll­umfänglichen“ Kooperation bereit.

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Anleger sollten Ruhe bewahren und Informationen sammeln

Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht, zeigte sich angesichts der aktuellen Entwicklungen schockiert über das Ausmaß der Probleme bei P&R. Doch es gelte immer noch, Ruhe zu bewahren und zunächst Informationen sammeln, so Rechtsanwalt Guido Lenné.

Unsere Anwalts­kanzlei bietet Betroffenen hier ein Erstinfopaket und einen Mail­verteiler zum Thema.

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