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Kaufrecht und Vertragsrecht | 08.08.2017

Fahrverbot

Zu hohe Schadstoff­belastung: Dreckigen Dieseln droht Fahrverbot in Stuttgart

Emissions­werte sollen durch Nach­rüstungen ausreichend gesenkt und damit ein Fahrverbot verhindert werden

Fahrer von Diesel-Fahrzeugen müssen immer mehr mit einem Fahrverbot rechnen. Das Verwaltungs­gericht Stuttgart hat am 28. Juli entschieden, dass die Landes­regierung in Baden-Württemberg konkrete Maßnahmen ergreifen muss, um die Schadstoff­belastung in Stuttgart zu verringern. Dazu kann auch die Verhängung von temporären Fahr­verboten für Diesel-Fahrzeuge, die die Euro-6-Abgasnorm nicht erfüllen, gehören.

Schadstoffbelastung in Stuttgart zu hoch

Hintergrund ist die Schadstoff­belastung, die durch die Kessellage in Stuttgart besonders hoch ist. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deshalb darauf geklagt, dass die Landes­regierung für eine bessere Luft­reinhaltung sorgen muss und den Prozess gewonnen. Die Hoffnung der Politik – und wohl auch der Auto­industrie – durch Nach­rüstungen die Emissions­werte ausreichend zu senken und damit ein Fahrverbot zu umgehen, ist damit wohl geplatzt. Denn das Verwaltungs­gericht zweifelt an dieser Lösung und verlangt schnellstmöglich geeignete Maßnahmen für eine bessere Luft­reinhaltung.

Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge könnte Realität werden

In der baden-württembergischen Landes­hautstadt werden die zulässigen Grenzwerte für Stickstoff­oxid seit langem deutlich überschritten. Nach dem Urteil können nun die Fahrverbote für Diesel ab dem 1. Januar 2018 Realität werden. Beide Seiten können aber auch noch Revision einlegen. Das könnte dann auch dazu führen, dass ein generelles Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge eingeführt wird. Und Stuttgart könnte nur der Anfang sein.

Grenzwerte werden nur auf dem Prüfstand eingehalten

Vor einigen Jahren pries die deutsche Auto­industrie den Diesel noch als „saubere“ Technologie an. Seit dem Bekannt­werden des VW-Abgas­skandals vor knapp zwei Jahren entpuppt sich das jedoch immer mehr als leeres Versprechen. Grenzwerte werden nur auf dem Prüfstand eingehalten. Die Problematik betrifft nicht nur VW, sondern auch Mercedes und andere Autobauer. Ob Nach­rüstungen überhaupt zum gewünschten Erfolg führen, ist fraglich, die Auswirkungen auf Verbrauch, Fahr­verhalten oder Leistung sind nicht geklärt.

Möglichkeiten für betroffene Käufer

„Diesel-Fahrzeuge, die die zulässigen Grenzwerte nicht einhalten, weisen einen Mangel auf. Die Käufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, kann der Kaufvertrag angefochten und rück­abgewickelt werden“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechts­anwälte. Eine weitere Möglichkeit den Kaufvertrag rück­gängig zu machen, kann auch der Widerruf des Autokredits sein. Dieser ist möglich, wenn der Darlehens­vertrag nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde und die Bank nicht ordnungs­gemäß über die Widerrufs­möglichkeiten aufgeklärt hat. „Wurde das Fahrzeug über eine Autobank finanziert, wird mit dem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rück­abgewickelt. Der Käufer gibt das Auto zurück und erhält sein Geld zurück“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler. Der Clou dabei: Wurde der Kredit­vertag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen, wird dank einer verbraucher­freundlichen Gesetzes­änderung ggf. noch nicht einmal ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer fällig.

Abgasproblematik beschäftigt fast alle deutschen Autobauer

Zuletzt kündigten Mercedes und Audi Rückruf­aktionen an. Da passt es ins Bild, dass jetzt auch beim Porsche Cayenne 3 Liter TDI eine unzulässige Abschalt­einrichtung entdeckt wurde und ein Rückruf angeordnet wurde.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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