wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 14.08.2018

Abgas­skandal

Widerruf bei Auto­krediten: Urteil mit Signal­wirkung aus Hamburg

Un­begrenzter Widerruf bei Auto­krediten ohne Zahlung einer Nutzungs­entschädigung wegen Fehlern in den Vertrags­unterlagen

Das Landgericht Hamburg (Versäumnis­urteil vom 29. Juni 2018 – 330 O 145/18, noch nicht rechts­kräftig) hat eine Auto­kreditbank zur Rück­abwicklung der Finanzierung eines Diesel-Pkws verurteilt.

Werbung

Der Kläger hatte im Jahr 2015 einen Darlehens­vertrag über die Finanzierung seines Hyundai mit einem Euro-5-Dieselmotor geschlossen. Da es Fehler in seinen Vertrags­unterlagen gab, konnte er den Darlehens­vertrag nicht nur innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sondern unbefristet. Das hatte der Kläger getan mit der Folge, dass er sowohl den geschlossenen Darlehens­vertrag als auch den damit verbundenen Fahrzeug-Kaufvertrag rückabwickeln konnte.

Widerruf ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass sich der Kläger wegen der Fehler in den Vertrags­unterlagen keine Abzüge für die Nutzung seines Fahrzeugs bzw. der von ihm gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.

Der Kläger erhält daher seine Leistungen auf das Darlehen und auch seine Zahlungen in Höhe einer etwaigen Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. Damit aber ist der Kläger über drei Jahre lang ohne Wertverlust gefahren.

Dies gilt im Übrigen auch für Benzin-Fahrzeuge.

Wir beraten Sie gern

Lassen auch Sie Ihre Vertrags­unterlagen durch uns prüfen.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.7 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5687

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5687
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!