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Bankrecht und Verbraucherrecht | 28.12.2017

Autokredit­verträge

Widerruf von Autokredit­verträgen: LG Berlin entscheidet zugunsten eines Verbrauchers

Kein Ingangsetzen der Wider­rufs­frist bei fehlenden Pflicht­angaben und unzureichenden Angaben

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 5. Dezember 2017 (Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16) der Klage eines Verbrauchers stattgegeben. Der Kläger hatte am 4. August 2014 einen Darlehens­vertrag mit der Volkswagen Bank zur Finanzierung des Kaufpreises eines gebrauchten VW Touran geschlossen und diesen am 30. März 2016 widerrufen. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Kläger infolge seiner Widerrufs­erklärung keine Zins- und Tilgungs­leistungen mehr schulde.

Widerrufsfrist wegen mangelhafter Belehrung nicht angelaufen

Die Wider­rufs­frist habe mangels vollständiger Erteilung der Pflicht­angaben nicht zu laufen begonnen. Dem Kläger seien die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Vor­fälligkeits­entschädigung und zur Kündigung des Darlehens­vertrages nicht zutreffend erteilt worden. Deswegen habe er einen Anspruch auf Rück­zahlung der geleisteten Anzahlung und der gezahlten Monatsraten.

Anspruch des Klägers für geschuldete Sollzinsen erloschen

Der Anspruch des Klägers betrug ursprünglich 17.328,24 Euro. Der Anspruch sei jedoch durch Aufrechnung der Beklagten in Höhe von 1.012,31 Euro für geschuldete Sollzinsen des Klägers erloschen. Die Entscheidung des Land­gerichts Berlin ist wegweisend. Denn sie betrifft mehrere hundert­tausende Autokredit­verträge. Damit liegt jetzt das zweite positive Urteil gegen die VW Bank vor. Das Landgericht Arnsberg hat bereits mit Urteil vom 20. November 2017 (Az. I-2 O 45/17) zugunsten des Verbrauchers entschieden.

Widerruf eines Autokredits wirtschaftlich attraktiv

„Der Widerruf eines privaten Autokredits bietet sich bei fehlerhafter Wider­rufs­information als eine “Geheimwaffe„ an“, sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte. „Angesichts des Diesel-Abgas-Skandals ärgern sich viele Fahrzeug­inhaber, ihr Diesel­fahrzeug bei Verkauf aktuell nur zu einem deutlichen Minder­erlös verkaufen zu können“, so Anwalt Hahn. „Wirtschaftlich ist der Widerruf eines Autokredits attraktiv, weil Rechtsfolge des Widerrufs eines verbundenen Geschäfts die Rückgabe des Autos und die Erstattung der gezahlten Leistungs­raten bei Berücksichtigung eines Nutzungs­ersatzes der Bank für die gefahrenen Kilometer ist. Für alle Autokredit­verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss der Kunde sich bei Rückgabe seines PKW keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen“, meint Hahn. „Dies hat das Landgericht Berlin vorliegend allerdings anders beurteilt, weswegen der Kläger Berufung eingelegt hat“, so Rechtsanwalt Hahn.

Hahn Rechtsanwälte bietet kostenlose Erstprüfung an

Hahn Rechts­anwälte bietet bei privaten Auto­krediten eine kostenfreie Erst­prüfung über die Fehler­haftigkeit der Wider­rufs­information an. Wenn die erteilte Wider­rufs­information fehlerhaft war und eine Rück­abwicklung von Autokauf- und Darlehens­vertrag wirtschaftlich Sinn macht, ist eine anwaltliche Vertretung bei der Durch­setzung der Ansprüche gegenüber der Autobank ratsam. Dabei ist das Bestehen einer eintrittspflichtigen Rechts­schutz­versicherung von Vorteil. Eine solche könnte auch noch vor Erklärung des Widerrufs abgeschlossen werden.

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