wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 22.01.2024

Mietminderung berechnen

Berechnung Mietminderung: Wie wird eine Mietminderung berechnet (Beispiel)?

Viel wird über die Mietminderung geschrieben, wann man mindern darf und wie hoch. Doch wie wird die Mietminderung genau berechnet und was ist wenn der Mietmangel nur wenige Tage vorliegt? Darf man dann auch einen Monat mindern?

Wann eine Mietminderung möglich ist und was zu beachten ist, lesen Sie ausführlich im ABC der Mietminderung sowie in den 10 wichtigen Tipps zur Mietminderung. Über die Höhe der Mietminderung können Sie sich in der Mietminderungstabelle informieren. Hier im Folgenden wird erläutert, wie eine Mietminderung berechnet wird.

Von welcher Miete berechnet man die Mietminderung?

Grundlage für die Mietminderung ist die Brutto-Warmmiete, also die Miete inklusive aller Nebenkosten (inkl. Nebenkostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung). Die Mietminderung bezieht sich also nicht bloß auf die Netto-Kaltmiete. Dass die Brutto-Warmmiete als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden (vgl. Wird bei einer Mietminderung die Warmmiete oder die Kaltmiete gemindert?).

Berechnungsbeispiel:

MietkostenBetrag
Grundmiete (Kaltmiete)600 Euro / mtl.
+Betriebskostenvorauszahlung120 Euro / mtl.
+Heizkostenvorauszahlung100 Euro / mtl.
=Summe:820 Euro / mtl.

Im obigen Beispiel beträgt die Brutto-Warmmiete also 820 Euro im Monat. Von dieser Brutto-Warmmiete gehen wir aus, wenn wir die Mietminderung berechnen.

Wie wird jetzt die Mietminderung berechnet?

Wenn Sie wegen eines Mietmangels nun die Miete mindern können, dann errechnen Sie aus der Brutto-Warmmiete den prozentualen Anteil der Mietminderung.

Beispiel:

Sie wohnen im 6. Stock und Ihre Brutto-Warmmiete beträgt 820 Euro im Monat. Leider ist der Fahrstuhl defekt.

Anhand der Mietminderungstabelle (vgl. Mietminderungstabelle - Kategorie Aufzugsausfall) haben Sie herausgefunden, dass Sie die Miete um 15 % mindern dürfen.

Berechnung der Mietminderung

So berechnen Sie die Mietminderung, wenn Sie die Miete z.B. um 15 % mindern möchten:

Berechnungsbeispiel:

820 Euro / 100 * 15 = 123 Euro Mietminderung / Monat

Sie können von der monatlichen Miete in Höhe von 820 Euro also 123 Euro einbehalten, so dass Sie nur noch lediglich 697 Euro an den Vermieter überweisen müssen.

Achtung: Taggenaue Berechnung der Mietminderung

Nun kann es vorkommen, dass ein Mietmangel nicht einen ganzen Monat vorliegt, sondern nur wenige Tage. Dann dürfen Sie natürlich nicht einen ganzen Monat Miete mindern. Beispiel:

Beispiel:

Sie wohnen im 6. Stock und Ihre Brutto-Warmmiete beträgt 820 Euro im Monat. Leider ist der Fahrstuhl defekt. Erst nach 10 Tagen wird er repariert und funktioniert wieder.

Anhand der Mietminderungstabelle (vgl. Mietminderungstabelle - Kategorie Aufzugsausfall) haben Sie herausgefunden, dass Sie die Miete um 15 % mindern dürfen.

Achtung: Nur anteilige Mietminderung!

Selbstverständlich können Sie in diesem Fall die Miete nicht für einen ganzen Monat mindern, sondern müssen die Mietminderung anteilig berechnen.

Berechnungsbeispiel:

820 Euro / 100 * 15 = 123 Euro Mietminderung / Monat

123 Euro / 31 Kalendertage x 10 Tage = 39,67 Euro

Für den zehntägigen Ausfall des Fahrstuhls können Sie also in diesem Fall die Miete um 39,67 Euro mindern.

Siehe auch:

Probleme bei der Mietminderung?

Hilfe finden Sie in unserer „Anwaltsliste zum Thema Mietminderung“ oder suchen Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) nach einem Rechtsanwalt für Mietrecht.

Quelle: DAWR (pt)
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.1 (max. 5)  -  493 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#630

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d630
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!