In der Presse ist in diesen Tagen zu lesen, dass Altbundeskanzler Gerhard Schröder nach der Scheidung von seiner Ex-Ehefrau Doris Schröder-Köpf verlange, dass sie den Namen „Schröder“ ablege. In einem Interview mit der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ sagte Schröder-Köpf: „Er vertritt die Ansicht, dass immer nur die aktuelle Ehefrau seinen Namen tragen soll“. Gerhard Schröder ist bekanntlich inzwischen wieder verheiratet. Er heiratete im Mai 2018 eine Südkoreanerin. Sie trägt nun den Namen Soyeon Schröder-Kim.
Schröder-Köpf war 21 Jahre lang mit Gerhard Schröder verheiratet, der von 1998 bis 2005 Bundeskanzler war. Seit einigen Jahren ist Schröder-Köpf selbst Politikerin. So ist sie seit 2013 SPD-Landtagsabgeordnete in Niedersachsen sowie Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe.
Gerhard Schröder bestreitet den Vorwurf seiner Ex-Frau
Der Vollständigkeit halber soll hier aber noch erwähnt werden, dass der Altbundeskanzler die Vorwürfe seiner Ex-Frau gegenüber der „Bild“-Zeitung zurückgewiesen hat. Die Behauptung entbehre jeder Grundlage und sei „an Absurdität nicht mehr zu überbieten“, sagte Schröder der „Bild“.
Wie dem auch sei, die Frage bleibt, wie sieht es aktuell rechtlich mit dem Namen nach der Scheidung aus?
Das Namensrecht nach der Scheidung ohne Ehevertrag
Eine Scheidung hat zunächst einmal keine Auswirkung auf die Namen der geschiedenen Ehegatten. Gemäß § 1355 Absatz 5 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) behalten geschiedene Ehegatten genauso wie verwitwete Ehegatten ihren Ehenamen. Dieser ändert sich also nicht automatisch mit der Scheidung. Beide Ehegatten können, wenn sie möchten, den Ehenamen auch in Zukunft behalten. Auch kann der eine Ex-Ehegatte den anderen nicht dazu zwingen, den Ehenamen nach der Scheidung zu ändern und den angeheirateten Nachnamen abzulegen. Die Änderung des Namens ist vielmehr rein freiwillig und erfolgt ausschließlich auf Antrag der Person, die ihren Namen ändern möchte. Insoweit dürfte Doris Schröder-Köpf den Namen Schröder behalten, wenn sie dies möchte.
Das Namensrecht nach der Scheidung bei Bestehen eines Ehevertrags mit Klausel zum Namensverzicht
Hat das Paar jedoch einen Ehevertrag geschlossen, in dem geregelt ist, dass der Partner nach einer Scheidung auf den gemeinsamen Ehenamen verzichtet, so sieht die ganze Sache schon wieder anders aus. Es ist rechtlich möglich und erlaubt, sich per Ehevertrag den Verzicht auf den gemeinsamen Ehenamen verbindlich zusichern zu lassen. Das bedeutet, dass Geschiedene auch nach einer langen Ehedauer den Nachnamen des Ex-Partners aufgeben müssen, wenn sie eine solche Klausel im Ehevertrag akzeptiert haben.
Eine solche Klausel hat auch rechtlich Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits schon einmal einen solchen Fall entschieden (Az. XII ZR 185/05). Er gab einer Frau Recht, deren Mann bei der Hochzeit im Jahr 1989 ihren Nachnamen angenommen hatte und fortan einen Doppelnamen führte. Die Frau hatte sich aber vertraglich zusichern lassen, dass er im Fall der Scheidung den gemeinsamen Ehenamen aufgebe und seinen früheren Namen wieder annehme. Ob die Schröders auch einen Ehevertrag abgeschlossen haben, wissen wir an dieser Stelle nicht.
Fazit
Es bleibt zunächst festzuhalten, dass nach dem Gesetz der Ehename nach der Scheidung weiterbehalten werden darf, sofern ehevertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Wenn man möchte, kann man seinen Namen nach der Scheidung allerdings wieder ändern lassen. Man hat diesbezüglich ganz verschiedene Möglichkeiten.
Lesen Sie hier ausführlich über die Namensänderung nach der Scheidung