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Wer als Jurist seinen Schwerpunkt auf das Unternehmensrecht legt, öffnet sich damit viele Türen. Er erhält Zugang zum weiten Bereich des Wirtschaftsrechts und kann nicht nur in hoch dotierten Wirtschaftskanzleien angestellt werden, sondern auch direkt als Unternehmensanwalt bei einem großen Unternehmen oder gar eine Konzern angestellt werden.
Der Fachbereich, wie er beispielsweise an der Universität zu Köln gelehrt wird, gibt die Möglichkeit, sich in zahlreichen Spezialgebieten weiterzubilden. Die wichtigsten Unterbereiche im Wirtschaftsrecht sind:
- Kartellrecht
- Bankrecht
- Kapitalmarktrecht
- Umwandlungsrecht
- Konzernrecht
- Konzernsteuerrecht
- Fusionskontrollrecht
- Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht mit Bewertungsrecht
- Unternehmenssteuerrecht
- Insolvenzrecht
- Unternehmenskauf
- Unternehmensfinanzierung
- Internationales Investitionsrecht
(Quelle: https://www.jura.uni-koeln.de)
Viele Juristen entscheiden sich bereits während des Studiums für eine Vertiefung im Bereich Wirtschaftsrecht. Es ist allerdings auch im Nachgang zum eigentlich Studium möglich, die erforderliche Zusatzqualifikation in diesem vielseitigen Fachbereich zu erwerben.
Per Fernstudium zum Master of Laws (LL. M.)
Ein Fernstudium ist eine hervorragende Möglichkeit, eine akademische Zusatzqualifikation zu erwerben, ohne eine vollständige berufliche Pause einlegen zu müssen. Auch der Abschluss des Masters of Laws (LL. M.) im Fachbereich Unternehmensrecht kann bequem über ein Fernstudium erworben werden.
Einer der renommiertesten Anbieter für diesen Fernstudiengang ist PFH Private University of Applied Sciences. Der E-Campus bietet interessierten Studierenden mit bestimmten juristischen Vorkenntnissen ein kompaktes und akkreditiertes Masterprogramm zur beruflichen Weiterbildung an. In drei bis vier Semestern können Juristen hier den Abschluss Master of Laws (LL. M.) erwerben und sich damit für eine Tätigkeit als Wirtschafsjuristin oder -jurist qualifizieren. Das Arbeitspensum kann berufsbegleitend flexibel von zu Hause aus erarbeitet werden. Mehrere Klausuren und Prüfungen bilden die Eckpunkte dieses fundierten Fernstudiums.
Diese Voraussetzungen sollten Studieninteressierte mitbringen
Da der E-Campus nicht auf Kapazitäten von Räumlichkeiten für Präsenzseminare angewiesen ist, gibt es keine Zugangsbeschränkungen im Hinblick auf Teilnehmerzahlen. Wer sich für ein Fernstudium im Bereich Unternehmensrecht interessiert, muss allerdings eine Grundvoraussetzungen mitbringen, damit eine Bewerbung möglich ist:
- 1. In der Regel ein vorhergehender Abschluss eines Bachelor-Studiengangs mit juristischer Ausrichtung, oder
- 2. ein juristisches Studium mit mindestens erstem Staatsexamen.
- 3. Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge können ebenfalls zugelassen werden, wenn sie über juristische Vorkenntnisse verfügen, die mindestens 50 Creditpoints (ECTS) umfassen.
- 4. Nachweisliche Kenntnisse aus den Bereichen Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht.
- 5. Mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach erworbenem Studienabschluss.
(Quelle: https://www.pfh.de)
Je nach Universität, an der das Fernstudium absolviert wird, können darüber hinaus viele Präsenzveranstaltungen und Qualifikationen, die während eines Regelstudiums absolviert wurden, als Leistungen auf das Fernstudium anerkannt werden, wodurch sich die Studienzeit und auch die damit verbundenen Kosten oft deutlich reduzieren lassen. Juristen, die bereits ein umfangreiches Studium absolviert haben und sich jetzt beruflich weiterbilden möchten, sollten also im Informationsgespräch detailliert nach Möglichkeiten der Leistungsanerkennung fragen, um möglichst schnell und effizient zum gewünschten Abschluss zu gelangen.
Die folgenden Unterlagen können zum Nachweis und der Anerkennung bereits erbrachter Leistungen herangezogen werden. In den meisten Fällen reicht eine Kopie aus:
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, Ausbildung mit Berufserfahrung etc.)
- Ein offizieller Notenspiegel oder ein Transcript zum Nachweis bereits erbrachter Studienleistungen, inklusive Benotung und Creditpoints (ECTS) und absolvierter Semesterwochenstunden
- Modulhandbücher, Curricula, Rahmenlehrpläne oder eine andere detaillierte Auflistung der bereits absolvierten Fachinhalte
- Eine Exmatrikulationsbescheinigung und Nachweise über endgültiges Bestehen oder Nichtbestehen einzelner Prüfungsleistungen
- Wurden Studienleistungen an ausländischen Hochschulen erbracht, ist meist eine zusätzliche Übersicht über das dort angewendete Bewertungssystem beizubringen sowie ein Nachweis von offizieller Stelle über die erzielten Leistungen und die dabei absolvierten Unterrichtsstunden
- Zeugnisse und Zertifikate zu Aus- und Weiterbildungen sowie Arbeitszeugnisse, die im Rahmen einer Anerkennung von Arbeitspraxis relevant sein könnten
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Dauer und Aufbau des Fernstudiums
Ein Fernstudium zum Master of Laws im Bereich Unternehmensrecht dauert in der Regel vier Semester. Auf dezidierten Antrag ist unter Umständen eine Reduzierung der Studienzeit auf drei Semester möglich.
Das reguläre, über vier Semester verteilte Studium gliedert sich in drei inhaltliche Semester und ein viertes Semester, in dem die Studierenden Inhalte vertiefen, die letzten Prüfungen absolvieren und ihre Master-Thesis erstellen. In den drei Lehrsemestern werden die Schwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuer- und Bilanzrecht vermittelt.
An der PFH sind die drei Lehrsemester folgendermaßen gegliedert:
1. Fachsemester
Internal and external Accounting
Nationale und internationale Rechnungslegung / Kostenrechnung/Kostenrechnungssysteme / Handelsrecht (ausgewählte Bereiche)
Gesellschaftsrecht
Personenhandelsgesellschaften / Kapitalgesellschaften / Europäisches Gesellschaftsrecht
2. Fachsemester
Gesellschafts-/Gesellschafterstreit
Verfahrens- und Prozessführung / Wirtschaftsmediation / Case Studies
Unternehmenskrisen
Restrukturierung und Sanierung I und II / Case Studies
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3. Fachsemester
Bilanz- und Steuerrecht
Bilanzen / Konzernrechnungslegung (IFRS) / Körperschaftssteuer / Umsatzsteuer
Wahlpflichtmodul (2 Fächer müssen belegt werden)
Beteiligungsmanagement (mit Bezügen zum Umwandlungs- und Arbeitsrecht) / Private Equity / Mergers & Acquisitions / Compliance
4. Fachsemester
Wahlpflichtmodul Soft Skills (3 Fächer müssen belegt werden)
Leistungsbeurteilung / Konflikt und Kooperation / Outplacement / Kreativität / 360°-Feedback
Master-Thesis, Forschungskolloquium, Kolloquium
Präsenzveranstaltungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Pflichtveranstaltungen wie Klausuren, Prüfungen und Kolloquien können an allen niedergelassenen Fernstudienzentren in ganz Deutschland sowie im Falle der PFH zusätzlich in Wien.
Nachdem alle Prüfungen erfolgreich absolviert und auch die Master-Thesis erfolgreich abgenommen wurde, erhalten Absolventen den akademischen Grad des Master of Laws (LL. M.) von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) mit Sitz in Hannover. Der Abschluss umfasst eine Gesamtzahl von 90 Creditpoints (ECTS), die im Rahmen weiterführender Bachelor- oder Masterstudiengänge im juristischen Bereich unter Umständen teilweise oder sogar vollständig anerkannt werden können.
Bewerbung und Studienbeginn
Eine Bewerbung für das Fernstudium zum Master of Laws (LL. M.) ist jederzeit möglich. 1. Studienbeginn ist jeweils der 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Die Bewerbung kann schriftlich oder über ein Online-Formular erfolgen. Anschließend erfolgt eine interne Prüfung auf die erforderlichen Grundvoraussetzungen und die Möglichkeiten einer Verkürzung der Studiendauer.
Interessenten, die bereits erbrachte Leistung auf die Studieninhalte anerkennen lassen möchten, sollte dies bereits ausführlich im Rahmen der Bewerbung bekunden und gegebenenfalls ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem Thema vereinbaren.
Kosten und steuerliche Absetzbarkeit
Die Gebühren für das Fernstudium an de PFH liegen insgesamt 8.714,00 Euro. Darin sind die Semestergebühren und die abschließende Prüfungsgebühr enthalten. Je nach Studiendauer können die Kosten folgendermaßen aufgeschlüsselt werden:
Bei einer Studiendauer von 4 Semestern:
Studiengebühren 336,00 Euro pro Monat + 650,00 Euro Prüfungsgebühr
Bei einer Studiendauer von 3 Semestern:
Studiengebühren 448,00 Euro pro Monat + 650,00 Euro Prüfungsgebühr
Kann die Studiendauer durch die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen verkürzt werden beziehungsweise werden bestimmte Module und Studieninhalte nicht mehr benötigt, können sich die Kosten unter Umständen reduzieren. Hier empfiehlt sich ein individuelles Beratungsgespräch mit der Studienberatung.
Ein Großteil der Kosten für das Fernstudium kann steuerlich geltend gemacht werden. Dies bezieht sich auf die Studien- und Prüfungsgebühren, die Kosten für Büromaterial und Fachliteratur und sowie im Falle seltener Präsenzveranstaltungen, wie zum Beispiel Prüfungen zusätzlich auch Unterbringungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten. In welcher Höhe und in welcher Form die Kosten für das Studium steuerlich geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob es sich um ein Erststudium handelt oder um eine berufliche Weiterbildung oder ein Aufbaustudium. Das zuständige Finanzamt kann detailliert Auskunft darüber geben, welche Kosten absetzbar sind und ob es gegebenenfalls Bemessungshöchstgrenzen gibt.