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Berufsrecht der Anwälte | 06.12.2019

Fernstudium zum Unter­nehmens­recht

Weiter­bildung für Juristen: Per Fernstudium zum Unter­nehmens­recht

Juristen können sich den Fachbereich berufs­begleitend erschließen

Unter­nehmens­recht gehört zu den am stärksten wachsenden Fach­bereichen im juristischen Sektor. Für Juristen ist eine Spezialisierung auf diesem Gebiet deshalb äußerst lukrativ. Wer sich im Rahmen des Studiums noch nicht ausreichend mit Unter­nehmens­recht befasst hat, kann diese Qualifikation bequem per Fernstudium erwerben.

Wer als Jurist seinen Schwerpunkt auf das Unternehmensrecht legt, öffnet sich damit viele Türen. Er erhält Zugang zum weiten Bereich des Wirtschafts­rechts und kann nicht nur in hoch dotierten Wirtschafts­kanzleien angestellt werden, sondern auch direkt als Unter­nehmens­anwalt bei einem großen Unternehmen oder gar eine Konzern angestellt werden.

Der Fachbereich, wie er beispiels­weise an der Universität zu Köln gelehrt wird, gibt die Möglichkeit, sich in zahlreichen Spezial­gebieten weiter­zubilden. Die wichtigsten Unter­bereiche im Wirtschafts­recht sind:

  • Kartell­recht
  • Bankrecht
  • Kapital­markt­recht
  • Umwandlungs­recht
  • Konzern­recht
  • Konzern­steuerrecht
  • Fusions­kontroll­recht
  • Erbschafts- und Schenkungs­steuerrecht mit Bewertungs­recht
  • Unter­nehmens­steuerrecht
  • Insolvenz­recht
  • Unter­nehmens­kauf
  • Unternehmens­finanzierung
  • Internationales Investitions­recht

(Quelle: https://www.jura.uni-koeln.de)

Viele Juristen entscheiden sich bereits während des Studiums für eine Vertiefung im Bereich Wirtschafts­recht. Es ist allerdings auch im Nachgang zum eigentlich Studium möglich, die erforderliche Zusatz­qualifikation in diesem viel­seitigen Fachbereich zu erwerben.

Per Fernstudium zum Master of Laws (LL. M.)

Ein Fernstudium ist eine hervorragende Möglichkeit, eine akademische Zusatz­qualifikation zu erwerben, ohne eine vollständige berufliche Pause einlegen zu müssen. Auch der Abschluss des Masters of Laws (LL. M.) im Fachbereich Unter­nehmens­recht kann bequem über ein Fernstudium erworben werden.

Einer der renommiertesten Anbieter für diesen Fern­studiengang ist PFH Private University of Applied Sciences. Der E-Campus bietet interessierten Studierenden mit bestimmten juristischen Vor­kenntnissen ein kompaktes und akkreditiertes Master­programm zur beruflichen Weiter­bildung an. In drei bis vier Semestern können Juristen hier den Abschluss Master of Laws (LL. M.) erwerben und sich damit für eine Tätigkeit als Wirtschafs­juristin oder -jurist qualifizieren. Das Arbeits­pensum kann berufs­begleitend flexibel von zu Hause aus erarbeitet werden. Mehrere Klausuren und Prüfungen bilden die Eckpunkte dieses fundierten Fern­studiums.

Diese Voraussetzungen sollten Studieninteressierte mitbringen

Da der E-Campus nicht auf Kapazitäten von Räumlichkeiten für Präsenz­seminare angewiesen ist, gibt es keine Zugangs­beschränkungen im Hinblick auf Teilnehmer­zahlen. Wer sich für ein Fernstudium im Bereich Unter­nehmens­recht interessiert, muss allerdings eine Grund­voraussetzungen mitbringen, damit eine Bewerbung möglich ist:

  • 1. In der Regel ein vorhergehender Abschluss eines Bachelor-Studien­gangs mit juristischer Ausrichtung, oder
  • 2. ein juristisches Studium mit mindestens erstem Staats­examen.
  • 3. Absolventen wirtschafts­wissenschaftlicher Studien­gänge können ebenfalls zugelassen werden, wenn sie über juristische Vorkenntnisse verfügen, die mindestens 50 Credit­points (ECTS) umfassen.
  • 4. Nach­weisliche Kenntnisse aus den Bereichen Allgemeines Zivilrecht und Vertrags­recht.
  • 5. Mindestens ein Jahr Berufs­erfahrung nach erworbenem Studien­abschluss.

(Quelle: https://www.pfh.de)

Je nach Universität, an der das Fernstudium absolviert wird, können darüber hinaus viele Präsenz­veranstaltungen und Qualifikationen, die während eines Regel­studiums absolviert wurden, als Leistungen auf das Fernstudium anerkannt werden, wodurch sich die Studienzeit und auch die damit verbundenen Kosten oft deutlich reduzieren lassen. Juristen, die bereits ein umfangreiches Studium absolviert haben und sich jetzt beruflich weiter­bilden möchten, sollten also im In­formations­gespräch detailliert nach Möglichkeiten der Leistungs­anerkennung fragen, um möglichst schnell und effizient zum gewünschten Abschluss zu gelangen.

Die folgenden Unterlagen können zum Nachweis und der Anerkennung bereits erbrachter Leistungen herangezogen werden. In den meisten Fällen reicht eine Kopie aus:

  • Hochschul­zugangs­berechtigung (Abitur, Fachhoch­schulreife, Ausbildung mit Berufs­erfahrung etc.)
  • Ein offizieller Noten­spiegel oder ein Transcript zum Nachweis bereits erbrachter Studien­leistungen, inklusive Benotung und Credit­points (ECTS) und absolvierter Semester­wochen­stunden
  • Modul­handbücher, Curricula, Rahmen­lehrpläne oder eine andere detaillierte Auflistung der bereits absolvierten Fachinhalte
  • Eine Exmatrikulations­bescheinigung und Nachweise über endgültiges Bestehen oder Nicht­bestehen einzelner Prüfungs­leistungen
  • Wurden Studien­leistungen an ausländischen Hochschulen erbracht, ist meist eine zusätzliche Übersicht über das dort angewendete Bewertungs­system beizubringen sowie ein Nachweis von offizieller Stelle über die erzielten Leistungen und die dabei absolvierten Unterrichts­stunden
  • Zeugnisse und Zertifikate zu Aus- und Weiter­bildungen sowie Arbeits­zeugnisse, die im Rahmen einer Anerkennung von Arbeits­praxis relevant sein könnten

Dauer und Aufbau des Fernstudiums

Ein Fernstudium zum Master of Laws im Bereich Unter­nehmens­recht dauert in der Regel vier Semester. Auf dezidierten Antrag ist unter Umständen eine Reduzierung der Studienzeit auf drei Semester möglich.

Das reguläre, über vier Semester verteilte Studium gliedert sich in drei inhaltliche Semester und ein viertes Semester, in dem die Studierenden Inhalte vertiefen, die letzten Prüfungen absolvieren und ihre Master-Thesis erstellen. In den drei Lehr­semestern werden die Schwer­punkte Handels- und Gesellschafts­recht sowie Steuer- und Bilanzrecht vermittelt.

An der PFH sind die drei Lehr­semester folgendermaßen gegliedert:

1. Fachsemester

Internal and external Accounting

Nationale und internationale Rechnungs­legung / Kosten­rechnung/Kosten­rechnungs­systeme / Handels­recht (ausgewählte Bereiche)

Gesellschafts­recht

Personen­handels­gesellschaften / Kapital­gesellschaften / Europäisches Gesellschafts­recht

2. Fachsemester

Gesellschafts-/Gesellschafter­streit

Verfahrens- und Prozess­führung / Wirtschafts­mediation / Case Studies

Unter­nehmens­krisen

Restrukturierung und Sanierung I und II / Case Studies

3. Fachsemester

Bilanz- und Steuerrecht

Bilanzen / Konzern­rechnungs­legung (IFRS) / Körperschafts­steuer / Umsatz­steuer

Wahlpflicht­modul (2 Fächer müssen belegt werden)

Beteiligungs­management (mit Bezügen zum Umwandlungs- und Arbeits­recht) / Private Equity / Mergers & Acquisitions / Compliance

4. Fachsemester

Wahlpflicht­modul Soft Skills (3 Fächer müssen belegt werden)

Leistungs­beurteilung / Konflikt und Kooperation / Outplacement / Kreativität / 360°-Feedback

Master-Thesis, Forschungs­kolloquium, Kolloquium

Präsenz­veranstaltungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Pflicht­veranstaltungen wie Klausuren, Prüfungen und Kolloquien können an allen niedergelassenen Fernstudien­zentren in ganz Deutschland sowie im Falle der PFH zusätzlich in Wien.

Nachdem alle Prüfungen erfolgreich absolviert und auch die Master-Thesis erfolgreich abgenommen wurde, erhalten Absolventen den akademischen Grad des Master of Laws (LL. M.) von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) mit Sitz in Hannover. Der Abschluss umfasst eine Gesamtzahl von 90 Credit­points (ECTS), die im Rahmen weiterführender Bachelor- oder Master­studien­gänge im juristischen Bereich unter Umständen teilweise oder sogar vollständig anerkannt werden können.

Bewerbung und Studienbeginn

Eine Bewerbung für das Fernstudium zum Master of Laws (LL. M.) ist jederzeit möglich. 1. Studien­beginn ist jeweils der 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Die Bewerbung kann schriftlich oder über ein Online-Formular erfolgen. Anschließend erfolgt eine interne Prüfung auf die erforderlichen Grund­voraussetzungen und die Möglichkeiten einer Verkürzung der Studien­dauer.

Interessenten, die bereits erbrachte Leistung auf die Studien­inhalte anerkennen lassen möchten, sollte dies bereits ausführlich im Rahmen der Bewerbung bekunden und gegebenenfalls ein persönliches Beratungs­gespräch zu diesem Thema vereinbaren.

Kosten und steuerliche Absetzbarkeit

Die Gebühren für das Fernstudium an de PFH liegen insgesamt 8.714,00 Euro. Darin sind die Semester­gebühren und die ab­schließende Prüfungs­gebühr enthalten. Je nach Studien­dauer können die Kosten folgendermaßen aufgeschlüsselt werden:

Bei einer Studien­dauer von 4 Semestern:

Studien­gebühren 336,00 Euro pro Monat + 650,00 Euro Prüfungs­gebühr

Bei einer Studien­dauer von 3 Semestern:

Studien­gebühren 448,00 Euro pro Monat + 650,00 Euro Prüfungs­gebühr

Kann die Studien­dauer durch die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen verkürzt werden beziehungs­weise werden bestimmte Module und Studien­inhalte nicht mehr benötigt, können sich die Kosten unter Umständen reduzieren. Hier empfiehlt sich ein individuelles Beratungs­gespräch mit der Studien­beratung.

Ein Großteil der Kosten für das Fernstudium kann steuerlich geltend gemacht werden. Dies bezieht sich auf die Studien- und Prüfungs­gebühren, die Kosten für Bürom­aterial und Fach­literatur und sowie im Falle seltener Präsenz­veranstaltungen, wie zum Beispiel Prüfungen zusätzlich auch Unter­bringungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten. In welcher Höhe und in welcher Form die Kosten für das Studium steuerlich geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob es sich um ein Erststudium handelt oder um eine berufliche Weiter­bildung oder ein Aufbau­studium. Das zuständige Finanzamt kann detailliert Auskunft darüber geben, welche Kosten absetzbar sind und ob es gegebenenfalls Bemessungs­höchst­grenzen gibt.

Quelle: DAWR/om
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