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Arztrecht und Strafrecht | 30.01.2015

Korruptionsbekämpfung

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen: Hessischer Ärztekammerpräsident hält künftigen Straftatbestand der Korruption im Gesundheitswesen für überzogen und realitätsfern

Nach Ansicht des hessischen Ärztekammerpräsidenten Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach arbeitet die überwiegende Zahl der Ärzte völlig korrekt. Die schwarzen Schafe unter den Ärzten würden schon jetzt von der ärztlichen Selbstverwaltung unnachgiebig verfolgt. Einer gesetzlichen Änderung in diesem Bereich bedürfe es daher nicht.

Selbstverständlich ist jeder korrupte Arzt einer zu viel. „Dass es nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Heiko Maas künftig einen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geben soll, ist jedoch überzogen und realitätsfern,“ erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach unter Bezug auf den an die Öffentlichkeit gelangten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.

Überwiegende Zahl der Ärzte arbeitet korrekt

Die Mehrheit der Ärzte und auch die anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen würden völlig korrekt arbeiten. „Um die schwarzen Schafe unter den Kollegen aufzudecken, brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der bestehenden Regulierungen“, betonte von Knoblauch zu Hatzbach.

Schon jetzt würde die Landesärztekammer Hessen tätig, wenn das Strafrecht nicht greife, d. h. kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Das sei zum Beispiel im Bereich der Zuweisungen gegen Entgelt der Fall. Auch falsche Abrechnungen im Bereich der GOÄ würden von der Landesärztekammer Hessen verfolgt. „Fälle nachgewiesener Bestechung werden von uns unnachgiebig verfolgt und ziehen berufsrechtliche Konsequenzen nach sich“, sagte von Knoblauch zu Hatzbach.

Ärztekammerpräsident: Einer Strafgesetzkeule bedarf es nicht

Der Landesärztekammer Hessen seien in den vergangenen Jahren rund 150 Fälle gemeldet worden, bei denen der Verdacht des Verstoßes gegen die §§ 30 ff Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen bestand. In allen Fällen habe die Landesärztekammer Vorermittlungen aufgenommen. Nachdem sich in über 30 Fällen der Korruptionsverdacht erhärtet hatte, habe die Landesärztekammer berufsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen hessischen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. In der überwiegenden Anzahl dieser Fälle seien Sanktionen mit Geldauflagen ausgesprochen worden. „Warum der Bundesjustizminister nun angesichts der Bestechlichkeit Einzelner im Gesundheitswesen die Strafgesetzkeule schwingt, ist unbegreiflich“, empörte sich von Knoblauch zu Hatzbach.

Quelle: DAWR/Landesärztekammer/pt
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