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Arbeitsrecht und Familienrecht | 30.07.2019

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2019

Am 1. August 2019 treten zahlreiche Gesetzes­änderungen in Kraft

Gesetzliche Neuregelungen ab 1. August 2019: Starkes-Familien-Gesetz, Gutes-Kita-Gesetz und höheres BAföG. Weitere Verbesserungen betreffen Auszubildende oder auch die Integration Geflüchteter in den Arbeits­markt.

Familienrecht: Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen / Höheres BAföG

Mit höherem Kinder­zuschlag und mehr Leistungen für Bildung bekämpft die Bundes­regierung Kinderarmut. Das Starke-Familien-Gesetz hilft vor allem Allein­erziehenden. So steigt der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Eigen­anteile beim Schulessen und der Schüler­beförderung entfallen. Anträge auf Nachhilfe oder Schul­ausflüge sind nun einfacher zu beantragen.

Die finanziellen Beiträge der Eltern sind ab dem im August beginnenden Kita-Jahr nach sozialen Kriterien gestaffelt. Das gab es bisher nur in einigen Bundes­ländern, nun gilt es bundesweit. Außerdem zahlen Familien, die Wohngeld und Kinder­zuschlag erhalten überhaupt keine Kita­beiträge mehr für ihre Kinder.

Der Förder­höchst­betrag steigt von heute 735 Euro auf 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – liegt höher. Damit kommen mehr Studierende in den Genuss von BAföG. Zudem sind die Rückzahlungs­konditionen sozial gerechter.

Verbraucherrecht: Weniger Duftstoffe in Kosmetika

Ab dem 23. August 2019 dürfen kosmetische Mittel mit bestimmten Duftstoffen, die Allergien verursachen können, EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Bessere Vergütung für professionelle Betreuung

Die Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer ist um durchschnittlich 17 Prozent gestiegen. Zudem sind künftig monatliche Fall­pauschalen möglich, die im Vergleich zum bisherigen Einzel­abrechnungs­system mehr Möglichkeiten zulassen.

Wohnsitz für Schutzberechtigte

Behörden können für bereits anerkannte Flüchtlinge einen Wohnort für drei Jahre festlegen. Ursprünglich war diese Regelung umstritten und deshalb befristet, diese Befristung wurde nun aufgehoben.

Mit der Online-Ausweis­funktion des Personalaus­weises können sich Bürger­innen und Bürger schon jetzt einfach und sicher im Internet identifizieren. Nun wird die Gruppe der Nutzer auf Unions­bürger und deutsche Staats­angehörige, die im Ausland leben, erweitert.

Mehr Unterstützung für Azubis

Zum Start des Ausbildungs­jahres am 1. August 2019 steigt die Berufs­ausbildungs­beihilfe für Auszubildende. Der Höchstb­etrag für Lebens­unterhalt und Wohnen erhöht sich von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Auch das Ausbildungs­geld für junge Menschen mit Behinderung wird angehoben.

Am 1. August tritt das Ausländer­beschäftigungs­förderungsgesetz in Kraft. Geflüchtete haben damit schneller Zugang zu Integrations- und Sprach­kursen. Außerdem erleichtert ihnen das Gesetz den Einstieg in die Berufsaus­bildung. Ziel ist es, Asyl­suchende mit guter Bleibe­perspektive schneller in den Arbeits­markt zu integrieren.

Arbeitsschutz: Mehr Schutz vor UV-Strahlung

Mit einer Änderung der Verordnung zur arbeits­medizinischen Vorsorge will die Bundes­regierung die Gesundheits­gefährdung durch schädliche UV-Strahlung minimieren. Beschäftigte, die intensiver Sonnen­strahlung ausgesetzt sind, haben seit 18. Juli Anspruch darauf, vom Betriebs­arzt über ihre individuellen Gesundheits­risiken beraten und aufgeklärt zu werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung Schutz­maßnahmen wie Sonnensegel oder die Verlagerung von Arbeits­zeiten vor.

Mehr Fairness am Arbeitsmarkt

Die Bundes­regierung geht konsequent gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vor. Mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungs­missbrauch erhält der Zoll mehr Befugnisse und stellt auch mehr Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt

Investitionen für neue Miet­wohnungen können vier Jahre lang steuerlich besser geltend gemacht werden. Diese Regelung ist Teil der Wohnraum­offensive der Bundes­regierung, die zusätzlich 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime schaffen will.

Künftig können Investoren vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungs­kosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Das Kabinett hat eine entsprechende Sonder­abschreibung beschlossen. Die Abschreibungs­möglichkeit von jährlich zwei Prozent bleibt bestehen.

Das neue Gesetz erlaubt es Bauherren, in den ersten vier Jahren nach Neubau insgesamt 28 Prozent der Kosten von der Steuer abzusetzen. Eine Miet­obergrenze für die geförderten Wohnungen ist nicht vorgesehen; sie müssen jedoch mindestens zehn Jahre vermietet werden. Neben dem Neubau von Miet­wohnungen sind auch Investitionen in bestehende Gebäude von der Steuer­begünstigung umfasst. Dies aber nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, so wie bei der Aufstockung von Wohn­häusern um eine weitere Etage.

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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