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Gesundheitsrecht, Umweltrecht und Verbraucherrecht | 01.02.2019

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Februar 2019

Am 1. Februar 2019 treten zahlreiche Gesetzes­änderungen in Kraft

Gesetzliche Neuregelungen ab 1. Februar 2019: Arzneimittel sollen fälschungssicherer werden. Staubsauger brauchen kein Energielabel mehr. Und Änderungen im Emissionshandel gibt es.

Gesundheitsrecht: Arzneimittel werden fälschungssicherer

Verpackungen von Medikamenten müssen ab dem 9. Februar 2019 besondere Sicherheits­merkmale tragen: eine individuelle Nummer sowie ein Siegel, das unerlaubtes Öffnen erkennen lässt. So soll verhindert werden, dass gefälschte Arznei­mittel in Umlauf geraten. Mit der Verordnung wird deutsches Recht an europäische Standards angepasst.

Umweltrecht: Emissionshandel - Klimaschutz durch weniger Emissionen

12.000 Industrie- und Energie­anlagen nehmen europaweit am Emissions­handel teil. Das heißt: Sie dürfen gemeinsam nur eine Höchst­menge an Treibhaus­gasen ausstoßen - eine Maßnahme für den Klimaschutz. Diese Gesamtmenge wird von Jahr zu Jahr weniger. Derzeit reduziert sie sich um 38 Millionen Tonnen jährlich, ab 2021 um 48 Millionen jedes Jahr. Die Novelle des Treibhausgas-Emissions­handels­gesetzes (TEHG), die Ende Januar in Kraft getreten ist, setzt diese europäische Reform in deutsches Recht um. Gleich­zeitig sichert das Vorgehen die internationale Wettbewerbs­fähigkeit der energie­intensiven Industrien in der EU, denn bestimmte Emissions­zertifikate werden auch in der vierten Handels­periode von 2021 bis 2030 zunächst einmal kostenlos zugeteilt. Durch die zügig eingeleitete Umsetzung der Richtlinie gewähr­leistet die Bundes­regierung den recht­zeitigen Start des Antrags­verfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Zertifikate im Frühjahr 2019.

Verbraucherrecht: Kein Energielabel für Staubsauger mehr

Wer künftig einen neuen Staubsauger kaufen will, wird sich zum Vergleich des Energie­verbrauchs nicht mehr an einem Energie­label orientieren können. Stattdessen kann der Käufer jedoch Hersteller­angaben zum Vergleich heranziehen. Seit dem 19. Januar 2019 dürfen Händler neue Staubsauger nicht mehr mit einem Energie­label bewerben. Bereits angebrachte Etiketten zur Energie­verbrauchs­kennzeichnung müssen unverzüglich von den Staub­saugern entfernt oder überklebt werden. Grundlage ist ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union. Das Gericht hat fest­gestellt, dass die von der EU-Kommission gewählte Prüf­methode, womit Energie­effizienz von Staub­saugern zu bestimmen ist, sich nicht nah genug an dem tatsächlichen Verbraucher­verhalten orientiert. Denn es waren nur Tests mit leeren Staubsauger­beuteln vorgesehen. Das Kennzeichnungs­verbot bezieht sich sowohl auf Werbung in Printmedien und im Internet, als auch auf das Ausstellen in Verkaufs­räumen.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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