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Reiserecht und Verbraucherrecht | 02.07.2018

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2018

Am 1. Juli 2018 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2018: Die Renten werden angehoben. Es gilt ein neues EU-Reiserecht. Energieausweise aus dem Jahr 2008 verlieren ihre Gültigkeit und sollten erneuert werden. Diese und weitere Neuregelungen gelten ab Juli 2018.

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Rentner bekommen mehr Geld - Renten steigen in Ost und West

Ab dem 1. Juli 2018 erhalten die mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Im Osten steigen die Altersbezüge um 3,4 Prozent, im Westen um 3,2 Prozent. Erstmals werden die Ost- und Westrenten gesetzlich angeglichen. 2018 erreicht der Rentenwert Ost fast 96 Prozent des Westwerts.

Siehe auch: Renten­besteuerung: Wann muss man als Rentner Einkommen­steuer zahlen?

Arbeitsrecht: Betriebsdaten werden Arbeitsschutzbehörden übermittelt

Die Bundesagentur für Arbeit leitet ab dem 1. Juli 2018 Betriebsdaten an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter. Dadurch soll der Arbeitsschutz in den Betrieben länderübergreifend besser überwacht werden.

Gesundheit: Warnhinweis auf Schmerzmittel-Verpackungen

„Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage oder vom Apotheker empfohlen!“ – diesen Warnhinweis müssen freiverkäufliche Schmerzmittel ab dem 1. Juli 2018 auf der Verpackung tragen. Das soll dazu beitragen, Überdosierungen und unerwünschte Nebenwirkungen zu verhindern.

Verpackungen von Medikamenten werden fälschungssicherer

Ab dem 1. Juli 2018 bekommen alle Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein individuelles Erkennungsmerkmal. Das verhindert, dass gefälschte Arzneimittel in den Handel gelangen. Außerdem werden Verpackungen gegen Manipulation gesichert.

Wissen, wer die leiblichen Eltern sind

Ab dem 1. Juli 2018 führt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert Angaben von Samenspendern und -empfängerinnen nach künstlichen Befruchtungen. So können Kinder künftig erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind.

Neues EU-Reiserecht: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Immer häufiger kombinieren Verbraucher einzelne Reiseleistungen – auch über das Internet. Die neue @ART5418:anwaltsregister[EU-Pauschalreise-Richtlinie]@ greift diesen Wandel auf und sorgt ab dem 1. Juli 2018 für einen EU-weit einheitlichen Verbraucherschutz.

Lesen Sie hier, @ART5418:anwaltsregister[ausführliche Infos zum neuen EU-Reiserecht]@.

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Zahnarzt: EU-weites Verbot von Dentalamalgam bei Risikogruppen

Ab dem 1. Juli 2018 dürfen Zahnärzte das quecksilberhaltige Dentalamalgam grundsätzlich nicht mehr für die Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwenden. Die sogenannte Minimata-Konvention von 2013, die 90 Staaten beschlossen haben, sieht vor, die Nutzung von Quecksilber soweit wie möglich zu reduzieren.

Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen

Zum 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf alle deutschen Bundesstraßen ausgedehnt. Dadurch erweitert sich das mautpflichtige Streckennetz für Lkw ab 7,5 Tonnen auf 52.000 Kilometer. Die Maut leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Bundesfernstraßen und der Verkehrsinfrastruktur.

Erste Energieausweise älterer Wohnhäuser werden ungültig

Im Laufe des Juli 2018 verlieren Energieausweise ihre Gültigkeit, die ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden sind. Hauseigentümer, die demnächst ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, sollten sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines „Bedarfsausweises“ erstellen zu lassen.

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Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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