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Verwaltungsrecht | 10.04.2015

Hundegesetz

Leinenzwang, Tütenpflicht und Hundeführerschein in Berlin

Für Berliner Schnauzen wird es ernst: Der Berliner Senat hat ein neues Hundegesetz verabschiedet, nach dem allen Vierbeinern die Leinenpflicht droht.

Nach dem neuen Berliner Hundegesetz soll zudem jeder, der mit einem Hund spazieren geht, verpflichtet werden, einen Hundekotbeutel mit sich zu führen.

50 Tonnen Hundekot

Angesichts von 50 Tonnen Hundekot, die die rund 100.000 Vierbeiner täglich in Berlin produzieren, eine wohl gerechtfertigte Maßnahme. Doch keine Regel ohne Ausnahme: So sieht der Berliner Gesetzesentwurf vor, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf Gehwegen auch weiterhin ohne Leine laufen lassen dürfen, wenn sie einen Hundeführerschein absolviert haben.

Und Hundehalter, die in den vergangenen sechs Jahren Tiere ohne Zwischenfall geführt haben, gelten automatisch als sachkundig und benötigen keinen Schein.

Kontrollen

An dieser Stelle sei abschließend die ketzerische Frage nach der Kontrolle erlaubt: Mit chronisch überlasteten Ordnungsämtern bleibt diese wohl den ebenfalls überlasteten Kollegen von der Polizei überlassen.

Zum Thema Hund:

Quelle: DAWR/ARAG/pt
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