wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Immobilienrecht, Maklerrecht und Mietrecht | 01.06.2015

Mietrechtsnovellierungsgesetz

Mietpreisbremse in Berlin in Kraft getreten

Berlin führt als erstes Bundesland die Mietpreisbremse ein

Die Mietpreisbremse ist am 1.6.2015 in Kraft getreten, aber für Mieter auf Wohnungssuche ändert sich mit dem heutigen Tag fast gar nichts - es sei denn, sie leben in Berlin. Erst nach und nach werden die neuen Regeln auch in anderen Bundesländern gelten. Die haben zwar angekündigt, bald nachzuziehen - vor allem Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern. Aber es gibt noch keine konkreten Festlegungen zur „Gebietskulisse“, in denen die Bremse greifen soll. Denn die Länder können einzelne Städte, Gemeinden oder auch nur bestimmte Stadtteile zu angespannten Wohnungsmärkten erklären. Und zwar zeitlich befristet für maximal fünf Jahre. Wozu die Mietpreisbremse eigentlich gedacht war, erläutert die ARAG.

Deckelung der Mieterhöhung bei Neuvermietung

Großstadt-Mieten liegen um über 40 Prozent höher als vergleichbare Mieten in dünn besiedelten Gegenden. Und sie steigen stetig weiter. Bislang sind bei Neuvermietungen saftige Erhöhungen um 30 bis 40 Prozent keine Seltenheit. In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll bei Neuvermietung künftig nur noch eine Miete von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden dürfen. Nach Berechnungen des Ministeriums gilt dies für gut vier Millionen der deutschen Mietwohnungen. Die Mietpreisbremse gilt laut ARAG Experten jedoch nicht bei der ersten Vermietung neu gebauter oder „umfassend modernisierter“ Wohnungen. Auch Wohnungen, die jetzt schon überteuert sind, werden nicht plötzlich preiswerter. Es gibt also einige Schlupflöcher für Vermieter.

Was sich bei den Maklern ändert

Verhindert wird allerdings, dass die Maklergebühren einfach auf Neu-Mieter abgewälzt werden, in Deutschland eine derzeit übliche Praxis. Künftig soll gelten: „Wer bestellt, der zahlt.“ Vereinbarungen, mit denen Vermieter diese Kosten den Mietern aufladen, sind unzulässig. Ein Maklervertrag kommt demnach auch erst dann zustande, wenn ein Wohnungssuchender schriftlich den Auftrag dazu erteilt hat und der Makler gezielt für diesen Kunden eine Bleibe findet. Verstößt ein Makler gegen diese verschärften Regeln, droht zukünftig wohl ein Bußgeld.

Die Mieter profitieren

Die Gesetzespläne sollen Belastungen für Mieter spürbar eindämmen. Insgesamt könnten ihnen mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr an Kosten erspart bleiben, wenn Mieterhöhungen geringer ausfallen und Mieter in vielen Fällen keine Maklergebühren mehr zahlen müssen. Den Vermietern entgehen dagegen durch die Preisbremse Einnahmen in Millionenhöhe. Dadurch, dass sie auch häufiger Makler bezahlen oder selbst nach einem Mieter suchen müssen, entstehen ihnen zusätzliche Kosten.

Amortisierungs-Regel vs. Energiewende

Ursprünglich sollte mit der Mietpreisbremse auch die Umlage von Modernisierungskosten neu geregelt werden. Angedacht war im Koalitionsvertrag, dass Vermieter die Kosten für eine Modernisierung nur so lange auf die Miete umlegen dürfen, bis die Investition wieder eingespielt ist. Auf diese Regelung werden die Mieter aber noch etwas warten müssen; wenn sie denn überhaupt kommt. Nach einer Umfrage des Immobilienverbands IVD unter Immobilienexperten rechnen fast 80 Prozent der Befragten damit, dass die Modernisierungsquote mit der Einführung der Amortisierungs-Regel stark zurückgehen würde. Das wiederum liefe den Bestrebungen zur Energiewende entgegen.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/ARAG/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#780

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d780
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!