[21.03.2019] 



Immobilienbesitzer sollten sich vor dem Verkauf eines Hauses über die steuerlichen Folgen informieren. „Dies gilt selbst dann, wenn beim Hausverkauf ein Immobilienmakler eingeschaltet wird“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Denn ein Makler ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände verpflichtet, über die steuerrechtlichen Folgen des Hausverkaufs aufzuklären, wie der Bundesgerichtshof entschied (Az.: I ZR 152/17).