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Rechtsanwalt Rainer Schons

Rechtsanwalt Rainer Schonshttps://www.anwaltsregister.de/picture/Rechtsanwalt_Rainer_Schons.a1129601.jpg

Fachanwalt für ArbeitsrechtFachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rainer Schons

Tel.: 0651-9935908-0

Mobilfunk: 0173/5369483

Fax: 0651-9935908-6


Rechtsanwalt Schons

Hawstraße 1a

54290 Trier (Rheinland-Pfalz)

Bundesrepublik Deutschland

Tel.: 0651-9935908-0

Fax: 0651-9935908-6

Sprechzeiten: Montag: 8:00-13:00 u. 14:00-17:00 Uhr
Dienstag: 8:00-13:00 u. 14:00-17:00 Uhr
Mittwoch : 8:00-13:00 u. 14:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-13:00 u. 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-13:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung

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Schwerpunkte

  • Privates Baurecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • EDV Recht

Mitgliedschaften

  • Beirat der Gesellschaft für nützliche Forschung e. V., Trier
  • Mitglied des Stadtrates Konz

Korrespondenzsprachen

  • deutsch
  • englisch
Rechtsanwalt Schons

Hawstraße 1a

54290 Trier (Rheinland-Pfalz)

Werdegang

  • Geboren 1962 in Saarburg, verheiratet, 3 Kinder (24,22,18)
  • Studium der Rechtswissenschaften in Trier.
  • 1999 Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt
  • 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2007 Einzelanwalt in Trier, Hawstraße 1a
  • 2012 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Veröffentlichungen

  • Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses ? ist eine Mietminderung durch den Mieter zulässig, auch wenn er nicht auszieht? BGH Urteil vom 27.05.2015 Montag, 13. Juli 2015
  • Fahrzeugkollision im Begegnungsverkehr ? Verkehrsrecht ? Unfall Dienstag, 6. Januar 2015
  • Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz ab dem 1. Januar 2015 ? was heißt dies für Zeitungszusteller oder Akkordarbeiter mit Leistungslohn? Dienstag, 23. Dezember 2014
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