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Steuerrecht | 14.12.2016

Grundfreibetrag 2017

Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2017: Welcher steuerliche Grundfreibetrag gilt ab dem 1.1.2017?

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommensteuerpflichtigen. Zum 1.1.2017 wird der steuerliche Grundfreibetrag wieder steigen. Lesen Sie hier, wie hoch der Grundfreibetrag ab 2017 ist.

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2016 betrug der Grundfreibetrag für Ledige 8.652 Euro (Für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer: 17.304 Euro). 2017 wird der Grundfreibetrag - wie in den Vorjahren - erneut angehoben.

Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommenssteuerpflichtigen. Bis zu seiner Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Grundfreibetrag 2017

2017 soll der Grundfreibetrag auf 8.822 Euro (17.644 Euro für Verheiratete) steigen, 2018 auf 9.022 Euro (18.044 Euro für Verheiratete), vgl. Tabelle:

Tabelle: Entwicklung des Grundfreibetrags

Jahr(e)Grundfreibetrag pro Jahr
1990 - 19955.616 DM
1996 – 199712.095 DM
199812.365 DM
199913.067 DM
200013.499 DM
200114.039 DM
2002 - 20037.235 Euro
2004 -20087.664 Euro
20097.834 Euro
2010 - 20128.004 Euro
20138.130 Euro
20148.354 Euro
20158.472 Euro
20168.652 Euro
20178.822 Euro*
20189.022 Euro*

* Planungen

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Warum gibt es den Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), wobei sich dieser Betrag auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.

Kinderfreibetrag 2017

Aktuell (2016) beträgt der Kinderfreibetrag 7.248 Euro. Er soll 2017 um 110 Euro angehoben werden und 2018 um weitere 100 Euro.

Wer Unterhalt zahlen muss, für den gilt 2017 eine neue @ART3333:anwaltsregister[Düsseldorfer Tabelle 2017]@.

Siehe auch:

  • @ART3493@
Quelle: DAWR/pt
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