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Problemstellung
Wer eine neue Wohnung gemietet hat, möchte häufig möglichst schnell den alten Mietvertrag beenden, um nicht zweimal Miete für die alte und die Wohnung zahlen zu müssen. Oft hört man dann, dass man dem Vermieter nur drei Nachmieter zu benennen braucht und so früher aus dem alten Mietvertrag kommt. Stimmt das wirklich?
Stimmt es, dass wenn man drei Nachmieter gestellt hat, aus dem Mietvertrag raus ist?
Das stimmt so leider nicht. Die oft gehörte Rechtsansicht, dass man dem Vermieter nur drei Nachmieter benennen muss, ist ein Rechtsirrtum. Auch wer dem Vermieter Nachmieter benennt, kommt nicht früher aus dem Mietvertrag. Natürlich kann der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren, den der Mieter genannt hat und dann freiwillig den Mietvertrag früher beenden. Eine Verpflichtung dies zu tun, hat der Vermieter aber nicht.
Kündigungsfrist ist einzuhalten
Will man als Mieter den Mietvertrag beenden, so muss man sich grundsätzlich an die Kündigungsfrist halten. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Diese Kündigungsfrist ist unabhängig davon, wie lange man die Wohnung oder das Haus bewohnt hat. Begründen muss man als Mieter seine Kündigung übrigens nicht.
Ausnahme bei Vorliegen eines „Härtegrunds“
Eine Ausnahme kann jedoch dann gelten, wenn sich der Mieter auf einen Härtegrund berufen kann. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn der Mieter ins Altersheim muss, wenn er aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss oder wenn die Wohnung infolge einer Heirat oder wegen Familienzuwachs zu klein wird. In diesen Fällen muss der Vermieter ausnahmsweise einen geeigneten Nachmieter akzeptieren, wobei dann aber einer ausreicht.
Siehe auch:
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