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Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht | 21.01.2016

Sky-Werbe­unter­brechung

Sonder­kündigungs­recht: Pay-TV Sender Sky führt Werbe­unter­brechung bei Serien ein – dürfen Kunden deshalb ihr Sky-Abonnement kündigen?

Sky bricht Werbe­versprechen „Ohne Werbe­unter­brechungen“

Lange Zeit hat Sky seine Programme – ausgenommen Sport­übertragungen – damit beworben, dass sie werbefrei seien und Filme und Serien nicht durch Werbung unter­brochen werden. Seit ein paar Tagen unterbricht Sky seine Serien auf Sky Krimi jedoch mit Werbung und Programm­hinweisen. Darf Sky das, und welche Rechte haben Kunden, die sich damit nicht abfinden wollen? Gibt es ein Sonder­kündigungs­recht oder eine Minderungs­möglichkeit?

Das neue Jahr bringt einige Änderungen. Auch bei Sky. Seit kurzer Zeit werden laut einem Bericht des Medienmagazins „Wunschliste.de“ bei „Sky Krimi“ Serien im Vorabend­programm unter­brochen. Bislang beschränkt sich dies auf eine jeweils einminütige Unter­brechung, in der ein Werbespot und ein Sky-Programm­hinweis ausgestrahlt werden. Verglichen mit dem klassischen Free-TV-Programm also eine kaum wahr­nehmbare Werbe­beeinträchtigung. Und dennoch: Sky hat sich bislang mit Ausnahme seiner Sport­kanäle als frei von Werbe­unter­brechungen beworben.

Sky hat bislang Serien „ohne Werbeunterbrechung“ angepriesen

Die Aussage „Deutsche und internationale Erfolgs­serien – ohne Werbe­unter­brechung […]“ fand sich noch bis zum 21.01.2015 (Vormittag) auf den Internet­seiten von Sky, auf denen die Sky-Abos beworben werden. Am Nachmittag heißt es dort nur noch: „Deutsche und internationale Erfolgs­serien - viele im Originalton und in HD im Sky Enter­tainment Paket“. Neukunden können sich danach ohnehin nicht auf die alte Werbung berufen.

Sehen Sie hier einen Teil­screen­shot der Seite http://www.sky.de/serien-2437 vom 20. Januar 2016 mit dem Hinweis „ohne Werbe­unter­brechung“ (Anklicken zum Vergrößern):

Serien ohne Werbeunterbrechung

Sehen Sie hier einen Teil­screen­shot der Seite http://www.sky.de/serien-2437 vom 21. Januar 2016. Der Hinweis „ohne Werbe­unter­brechung“ ist verschwunden (Anklicken zum Vergrößern):

Serien ohne Werbeunterbrechung

In den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen von Sky findet sich indes nichts zur Frage der Werbung. Es stellt sich also die Frage, inwieweit Sky mit seinem plötz­lichen Kurswandel überhaupt unrecht­mäßig handelt, und ob Bestands­kunden dies hinnehmen müssen.

Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbung?

Hierbei ist zwischen dem Wettbewerbs­recht und den Vertrags­beziehungen zwischen Sky und seinen Kunden zu unter­scheiden. Zunächst einmal kann bei einem so klaren Verstoß gegen das reine Werbe­versprechen ein Fall irre­führender Werbung und damit unlauteren Wettbewerbs gegeben sein. Das wäre dann der Fall, wenn die unwahre Werbeangabe die potentiellen Sky-Kunden in ihrem wirtschaftlichen Verhalten zu beeinflussen vermochte und dadurch die Mitbewerber von Sky schädigen konnte.

Derzeit nur Serien im Vorabendprogramm von Werbung betroffen

Auch wenn zunächst der Fall einer unwahren Werbeangabe klar scheint, ist der Fall alles andere als eindeutig. Zum einen binden Werbe­aussagen ein Unternehmen nicht für alle Zeiten, sondern kann das Unternehmen seine Nutzungs­bedingungen auch einmal ändern. Zum anderen sagt Sky selbst zu seinem Kurswechsel in Sachen Werbe­unter­brechungen, dass diese lediglich Serien wie die „Sokos“ und „Notruf Hafenkante“ im „Werbe­rahmen­programm“ am Vorabend und ausschließlich auf dem Sender „Sky Krimi“ betreffe, nicht aber Primetime-Krimis.

Kunden wiederum werden zu Recht einwenden, dass Sky bislang in seiner Werbung für seine „werbefreien“ Programme eben keine Unter­scheidung zwischen „Werbe­rahmen­programm“ und Prime-Time gemacht hat, sondern ein uneingeschränktes „ohne Werbe­unter­brechung“ versprochen hat.

Wettbewerbsverfahren muss von Konkurrenz oder Verbraucherschutz geführt werden

Ob ein Fall unlauteren Wettbewerbs vorliegt, obliegt letztlich der Wertung des zuständigen Gerichts in einem entsprechenden Wett­bewerbs­verfahren – mit durchaus ungewissem Ausgang. Allerdings können Kunden selbst ein solches Wett­bewerbs­verfahren nicht in Gang setzen. Dies können nur Konkurrenten des Senders oder Verbraucher­zentralen.

Kündigungsrecht oder Minderungsmöglichkeit der Sky-Kunden?

Ob Kunden ein eigen­ständiges Kündigungs­recht ihres Sky-Abos aufgrund der neuerdings geschalteten Werbung bei Sky geltend machen können, ist ebenfalls fraglich. In den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen von Sky stand nichts dazu, dass Sky sich verpflichte, auf Werbung zu verzichten. Ferner betrifft die nun eingeführte Werbung offenbar nur einen kleinen Teil des Programms.

Hohes Prozessrisiko bei ungewisser Rechtslage

Ärgerlich ist die neuerdings ausgestrahlte Werbung für die Kunden allemal. Dennoch wird auch eine Minderung der monatlichen Abo-Kosten nicht einfach durch­zusetzen sein. Auch hier ist ungewiss, wie ein Gerichts­verfahren im Streitfall ausgehen wird, und ob Kunden das mit einer Klage verbundene Prozess­risiko auf sich zu nehmen bereit sind. Dass immerhin eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des Abos in jedem Fall und ohne Begründung möglich ist, ist bei alledem sicher ein schwacher Trost.

Quelle: DAWR/we
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