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Verkehrsrecht | 14.08.2015

Nutzung des Standstreifens

Stau: Darf man bei Stau ausnahmsweise den Standstreifen benutzen und bis zur nächsten Ausfahrt vorfahren?

Benutzung des Standstreifens auf der Autobahn ist tabu

Bei Staus oder zähfließendem Verkehr versuchen manche Autofahrer oft, die Autobahn auf schnellstem Wege zu verlassen und gefährden dabei sich und andere Verkehrsteilnehmer. Doch den Standstreifen auf Autobahnen als Abkürzung zu missbrauchen, ist in der Regel unzulässig.

Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten.

Benutzung des Standstreifens kann mit Bußgeld und Punkten geahndet werden

Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, riskiert Unfälle. Der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkte im aktuellen Fahreignungsregister vor. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt.

Verhaltensregeln bei Stau und stockenden Verkehr

Bei Staus und stockendem Verkehr ist die Warnblickanlage einzuschalten, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten sowie eine Rettungsgasse zu bilden. Diese ist in der Mitte der Richtungsfahrbahn beziehungsweise bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freizuhalten. Autofahrern sollten außerdem bei Staus einen kühlen Kopf bewahren und unnötige Spurwechsel vermeiden. Dies bringt nachweislich keinen messbaren Zeitgewinn, birgt aber ein erhöhtes Unfallrisiko.

Vor Reiseantritt aktuelle Verkehrsmeldungen berücksichtigen

Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt rechtzeitig über das Verkehrsgeschehen und Stauwarnungen im Radio oder Internet zu informieren und aktuelle Verkehrsmeldungen zu berücksichtigen. So spart man Zeit und Nerven.

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