Wer vor 2005 in Rente gegangen ist, kann aufatmen. Personen, die zwischen 2005 und 2015 in Rente gegangen sind, müssen schon 50 % ihrer Rente versteuern. Bei einem Renteneintritt ab 2016 müssen 72 % der Rente versteuert werden, und ab dem Eintrittsdatum 2040 ist die gesamte Rente zu versteuern.
Keine Steuern auf Grundfreibetrag
Für den ärmeren Teil der Bevölkerung wird sich durch diese steigende Steuerbelastung allerdings nichts ändern. Denn zumindest vom Existenzminimum lässt das Finanzamt seine Finger. Bis zu einem Grundfreibetrag, der vom Gesetzgeber festgesetzt und allerdings auch nach unten angepasst werden kann, entstehen keine Steuerpflichten.
Derzeit liegt der jährliche Grundfreibetrag bei 8.652 Euro und bei Ehepaaren bei 17.304 Euro. Jeder Rentner, der eine höhere Rente bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben.
Rentner müssen ohne Aufforderung Steuererklärung abgeben
Dabei ist zu beachten, dass die Steuer nicht automatisch von der Rentenversicherung einbehalten wird, wenn ein Rentner neu steuerpflichtig wird. Vielmehr müssen Rentner ihre den Grundfreibetrag übersteigenden Rentenbezüge unaufgefordert dem Finanzamt melden und eine Steuererklärung abgeben, in der sie ihre Rente beziffern.
Steuerschulden plus Zinsen
Rentner sollten in keinem Fall untätig bleiben und auf eine Mitteilung des Finanzamts warten, da sich sonst ihre Steuerschulden über einen längeren Zeitraum ansammeln können. Da die Finanzämter die Daten automatisch von der Rentenversicherung erhalten, werden über kurz oder lang auch alle die steuerpflichtigen Rentner erfasst und zur Zahlung der Steuerschulden aufgefordert werden, wobei dann zu den Nachzahlungen Zinsen dazukommen.
Steuerliche Berücksichtigung von Ausgaben
Zusätzliche Einnahmen aus Miete, Nebenjobs, Kapitaleinkünftten sind bei der Steuererklärung selbstverständlich zu berücksichtigen. Andererseits kann auch eine Vielzahl von Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden wie außergewöhnliche Belastungen durch Gesundheitsausgaben , Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie der Altersentlastungsbetrag für Rentner ab 64 Jahren.