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Arbeitsrecht | 09.01.2024

Bahnstreik

Anträge auf Untersagung des Streiks der GDL - Berufungsverfahren beim Hessischen Landesarbeitsgericht

Bahnstreik von Mittwoch bis Freitag geplant

Gegen die am Abend des 8. Januar 2023 verkündeten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main über die Zurückweisung der Anträge auf Untersagung des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben die Antragsteller jeweils Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt.

Dies betrifft zum einen den Antrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) und zum anderen den Antrag von fünf Tochtergesellschaften der Transdev GmbH.

Berufungsverhandlung findet heute statt

Die Berufungsverhandlungen vor dem Hess. LAG werden am heutigen Dienstag (9. Januar 2024) um 17.00 Uhr (AGV MOVE ./. GDL) sowie um 18.30 Uhr (Transdev Mitteldeutschland GmbH u.a. ./. GDL) im Sitzungssaal B 1.14 (1. Stock) des Hessischen Landesarbeitsgerichts stattfinden.

Aktenzeichen

AGV MOVE ./. GDL, Az. Hess. LAG: 10 GLa 15/24 (Vorinstanz: ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Januar 2024 - 6 Ga 4/24 -

und

Transdev Mitteldeutschland GmbH u.a. ./. GDL, Az. Hess. LAG: 10 GLa 16/24 (Vorinstanz: ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Januar 2024 - 3 Ga 3/24 -

Quelle: Redaktion, DAWR (pt)
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