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EU-Recht, Steuerrecht und Verkehrsrecht | 03.08.2014

Ausländer-Maut: Bundestagsexperten halten geplante Pkw-Maut für rechtswidrig

Juristen des Bundestages halten die geplante Pkw-Maut für unvereinbar mit dem EU-Recht. Das berichtet der SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat erst Anfang Juli sein Konzept für eine Pkw-Maut vorgestellt. Danach sollen ab 2016 alle Autofahrer eine Straßennutzungsgebühr zahlen müssen. Die Vignette soll für alle Straßen gelten, also nicht nur für Autobahnen.

Pkw-Maut ist diskriminierend

Die Pläne für die Pkw-Maut verstoßen nach Informationen des SPIEGEL gegen EU-Recht. Der SPIEGEL beruft sich auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Die Bundesjuristen kommen in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Maut-Konzept des Bundesverkehrsministers zu einer „mittelbaren Diskriminierung“ von Bürgern anderer EU-Ländern führen würde. Die unterschiedlichen Abgaben für ausländische und inländische Autofahrer würden Angehörige anderer EU-Staaten schlechter stellen.

SPD-Abgeordneter gab Prüfung in Auftrag

Die Juristen hatten die Vereinbarkeit des Konzepts mit EU-Recht im Auftrag des südbadischen SPD-Abgeordneten Johannes Fechner überprüft. Hauptkritikpunkt der Juristen ist die einheitliche Jahresabgabe für ausländische Autofahrer, die bei 103,04 Euro für Benziner liegen soll.

Der Halter eines in Deutschland zugelassenen VW Polo 1.2 TSI müsse 24 Euro zahlen, die zusammen mit der Kfz-Steuer erhoben werden. Um die gleiche Summe würde dann seine Steuer sinken.

Verschlechterung im Verhältnis zwischen inländischen und ausländischen Verkehrsunternehmen ist nach EU-Recht verboten

Auch wenn die Steuererleichterung für Deutsche formal getrennt beschlossen werde, „müssen beide Maßnahmen zusammen betrachtet“ werden. Die Europäischen Verträge verböten „jede Verschlechterung im Verhältnis zwischen inländischen und ausländischen Verkehrsunternehmen“.

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