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Strafrecht | 04.11.2013

Bayern-Präsident Uli Hoeneß muss wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor Gericht

Bayern-Präsident Uli Hoeneß muss sich ab März 2014 vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.

Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat mit Beschluss vom 31.10.2013 die Anklage der Staatsanwaltschaft München II vom 30.07.2013 gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Hauptverhandlung ab März 2014

Darüber hinaus hat die Strafkammer folgende Hauptverhandlungstermine bestimmt:

  • Montag, den 10.03.2014,
  • Dienstag, den 11.03.2014,
  • Mittwoch, den 12.03.2014 und
  • Donnerstag, den 13.03.2014.

Bislang hat das Gericht die Vernehmung von vier Zeugen vorgesehen.

Vorwurf der Einkommensteuerhinterziehung

In der Anklage legt die Staatsanwaltschaft München II dem 61jährigen Präsidenten des FC Bayern München Einkommensteuerhinterziehung zur Last. Einzelheiten zum Anklagevorwurf können aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren vor der Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden.

Hoeneß „überrascht“

„Ich bin überrascht, dass unsere Selbstanzeige von den Behörden bis heute nicht als wirksam erachtet wird“, sagte Hoeneß in einem Statement. „Wir werden alles tun, um das Gericht von unseren Argumenten zu überzeugen“, so Hoeneß .

Hoeneß bleibt Aufsichtsratsvorsitzender

Der Aufsichtsrat des FC Bayern München erklärte in einer Stellungnahme, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll.

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