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Strafrecht | 30.03.2014

Deutsche Strafgerichte geben „Ehrenmördern“ keinen kulturellen Rabatt bei Strafzumessung

„Ehrenmörder“ werden in Deutschland nach einer Studie nicht milder betraft als andere Beziehungstäter. Die Strafe fällt sogar strenger aus.

Nach einer demnächst erscheinenden Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, über die der SPIEGEL berichtet, werden Ehrenmörder von Deutschen Strafgerichten hart bestraft.

78 Fälle wurden ausgewertet

Die Forscherin Julia Kasselt hat 78 Fälle zwischen 1996 und 2005 ausgewertet, bei denen die Täter Partner oder Verwandte wegen kultureller „Ehrenkodices“ angegriffen hatten. In ihrer Studie verglich die Forscherin die Urteile aus diesen 78 Fällen mit 91 Urteilen, die gegen Partnermörder ergangen waren und die zum Beispiel aus Eifersucht getötet hatten.

Kein kultureller Rabatt

Dabei stellte die Forscherin fest, dass Letztere deutlich milder bestraft wurden, als Ehrenmörder. Laut SPIEGEL zieht die Forscherin das Fazit: „Die Justiz gibt Ehrenmördern keinen ,kulturellen Rabatt'.“

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