wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht | 12.01.2023

Silvester­ausschreitungen

Gemeinsame Stellung­nahme der Berliner Strafjustiz zu den Silvester­vorkommnissen

„Neuköllner Modell“ für eine rasche Straf­verfolgung

Die Ereignisse der Silvester­nacht zeigen ein ungeahntes und nicht hinnehmbares Maß an Aggres­sivität gegenüber ausgerechnet denjenigen, deren Ziel und Aufgabe es ist, für die Sicherheit aller Bürger­innen und Bürger Berlins zu sorgen. Die Aufgabe der Berliner Strafjustiz ist es, auf das bei den Aus­schreitungen gezeigte strafbare Verhalten angemessen zu reagieren.

Das nunmehr wieder viel diskutierte „Neuköllner Modell“, ein Unterfall des vereinfachten Jugend­verfahrens, trägt seit Jahren dazu bei, dass in Jugendstraf­verfahren die Strafe „auf dem Fuße“ folgt und damit dem Erziehungs­gedanken Rechnung getragen wird. Es wird seit dem 1. Juni 2010 auch über Neukölln hinaus stadtweit angewandt. In Fällen des vereinfachten Jugend­verfahrens liegen zwischen Anzeigen­erstattung und Urteil etwa vier bis acht Wochen. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden 7.384 solcher vereinfachter Jugend­verfahren, zu denen auch die Verfahren nach dem Neuköllner Modell gehören, durch­geführt.

„Neuköllner Modell“ für eine rasche Strafverfolgung

Das Neuköllner Modell und allgemein das vereinfachte Jugend­verfahren eignet sich per se nur für Jugendliche, die wegen eines einfach gelagerten Sach­verhalts der einfachen bis mittleren Kriminalität beschuldigt werden. Sobald umfangreichere Ermittlungen erforderlich werden, ist es rechts­staatlich nicht zulässig, kurzfristige Haupt­verhandlungen auf Kosten sorgfältiger Ermittlungen und unter Verkürzung der straf­prozessualen Rechte der Beschuldigten durchzuführen. Hierzu zählen die Beauftragung von Straf­verteidiger:innen – bei Verbrechen verpflichtend – ebenso wie ggf. zu gewährende Akten­einsichts- und Anhörungs­rechte.

Silvesterkrawalle kein „berlintypisches Phänomen“

Bei den Silvester­vorkommnissen handelt es sich im Übrigen weder um ein neues, noch um ein berlin­typisches Phänomen. Die bei derartigen Vor­kommnissen auf­geworfene Problematik ist mannig­faltig – und wirft insbesondere soziale und bildungs­politische Fragen auf. Das seit Jahren erfolgreich praktizierte „Neuköllner Modell“ steht gerade für die Forderung nach einer Zusammen­arbeit anderer Einrichtungen mit Straf­verfolgungs­behörden und Gerichten – vor allem mit Schlüssel­institutionen, die durch Bildungs­angebote, Integrations­projekte und Kinder- und Jugen­darbeit eine diskriminierungs­freie Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Heran­wachsenden in der Gesellschaft ermöglichen sollen.

Justiz setzt auch auf Gewaltprävention

Die ersten Verfahren seien bereits bei der Staats­anwaltschaft zur Bearbeitung eingegangen, so Justizsenatorin Kreck. Durch die Konzentration der Verfahren in einer entsprechenden Schwerpunkt­abteilung wird eine schnelle und einheitliche Bearbeitung erfolgen. Jenseits der erforderlichen Straf­verfolgung müssen wir aber auch die ressort­übergreifende präventive Arbeit insbesondere mit Kindern und Jugendlichen in den Fokus nehmen. Eine gute Gewalt­prävention nimmt die soziale Lage von Familien und die damit verbundenen Heraus­forderungen in den Blick, schließt Bildungs- und Ausbildungs­fragen ein und setzt ebenso auf gezielte Jugend-, Sozial- und Antidiskriminierungs­arbeit.“

Dr. Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts Berlin

„Sobald die ersten Anklagen bei unseren Straf­gerichten eingegangen sind, werden sich unsere Richterinnen und Richter auch diesen Straf­verfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit der gebotenen Gründlichkeit und dem nötigen Augenmaß zügig widmen.“

Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin:

„Aufgabe der Strafjustiz ist die angemessene Reaktion auf ein strafbares Verhalten. Diese Reaktion stellt jedoch nicht das Allheil­mittel zur Verhinderung neuer Straftaten dar. Die einen Rechtsstaat aus­zeichnende Straf­verfolgung umfasst eine Verfahrens­führung, die mit der best­möglichen Be­schleunigung, aber auch der erforderlichen Sorgfalt, zu fairen, durchdachten Einzel­fall­entscheidungen führt. Die Forderung nach lediglich „schneller“ und „konsequenter“ Straf­verfolgung verkürzt diese Anforderungen in besorgnis­erregender Weise.“

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10037