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Strafrecht | 12.01.2023

Silvester­ausschreitungen

Gemeinsame Stellung­nahme der Berliner Strafjustiz zu den Silvester­vorkommnissen

„Neuköllner Modell“ für eine rasche Straf­verfolgung

Die Ereignisse der Silvester­nacht zeigen ein ungeahntes und nicht hinnehmbares Maß an Aggres­sivität gegenüber ausgerechnet denjenigen, deren Ziel und Aufgabe es ist, für die Sicherheit aller Bürger­innen und Bürger Berlins zu sorgen. Die Aufgabe der Berliner Strafjustiz ist es, auf das bei den Aus­schreitungen gezeigte strafbare Verhalten angemessen zu reagieren.

Das nunmehr wieder viel diskutierte „Neuköllner Modell“, ein Unterfall des vereinfachten Jugend­verfahrens, trägt seit Jahren dazu bei, dass in Jugendstraf­verfahren die Strafe „auf dem Fuße“ folgt und damit dem Erziehungs­gedanken Rechnung getragen wird. Es wird seit dem 1. Juni 2010 auch über Neukölln hinaus stadtweit angewandt. In Fällen des vereinfachten Jugend­verfahrens liegen zwischen Anzeigen­erstattung und Urteil etwa vier bis acht Wochen. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden 7.384 solcher vereinfachter Jugend­verfahren, zu denen auch die Verfahren nach dem Neuköllner Modell gehören, durch­geführt.

„Neuköllner Modell“ für eine rasche Strafverfolgung

Das Neuköllner Modell und allgemein das vereinfachte Jugend­verfahren eignet sich per se nur für Jugendliche, die wegen eines einfach gelagerten Sach­verhalts der einfachen bis mittleren Kriminalität beschuldigt werden. Sobald umfangreichere Ermittlungen erforderlich werden, ist es rechts­staatlich nicht zulässig, kurzfristige Haupt­verhandlungen auf Kosten sorgfältiger Ermittlungen und unter Verkürzung der straf­prozessualen Rechte der Beschuldigten durchzuführen. Hierzu zählen die Beauftragung von Straf­verteidiger:innen – bei Verbrechen verpflichtend – ebenso wie ggf. zu gewährende Akten­einsichts- und Anhörungs­rechte.

Silvesterkrawalle kein „berlintypisches Phänomen“

Bei den Silvester­vorkommnissen handelt es sich im Übrigen weder um ein neues, noch um ein berlin­typisches Phänomen. Die bei derartigen Vor­kommnissen auf­geworfene Problematik ist mannig­faltig – und wirft insbesondere soziale und bildungs­politische Fragen auf. Das seit Jahren erfolgreich praktizierte „Neuköllner Modell“ steht gerade für die Forderung nach einer Zusammen­arbeit anderer Einrichtungen mit Straf­verfolgungs­behörden und Gerichten – vor allem mit Schlüssel­institutionen, die durch Bildungs­angebote, Integrations­projekte und Kinder- und Jugen­darbeit eine diskriminierungs­freie Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Heran­wachsenden in der Gesellschaft ermöglichen sollen.

Justiz setzt auch auf Gewaltprävention

Die ersten Verfahren seien bereits bei der Staats­anwaltschaft zur Bearbeitung eingegangen, so Justizsenatorin Kreck. Durch die Konzentration der Verfahren in einer entsprechenden Schwerpunkt­abteilung wird eine schnelle und einheitliche Bearbeitung erfolgen. Jenseits der erforderlichen Straf­verfolgung müssen wir aber auch die ressort­übergreifende präventive Arbeit insbesondere mit Kindern und Jugendlichen in den Fokus nehmen. Eine gute Gewalt­prävention nimmt die soziale Lage von Familien und die damit verbundenen Heraus­forderungen in den Blick, schließt Bildungs- und Ausbildungs­fragen ein und setzt ebenso auf gezielte Jugend-, Sozial- und Antidiskriminierungs­arbeit.“

Dr. Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts Berlin

„Sobald die ersten Anklagen bei unseren Straf­gerichten eingegangen sind, werden sich unsere Richterinnen und Richter auch diesen Straf­verfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit der gebotenen Gründlichkeit und dem nötigen Augenmaß zügig widmen.“

Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin:

„Aufgabe der Strafjustiz ist die angemessene Reaktion auf ein strafbares Verhalten. Diese Reaktion stellt jedoch nicht das Allheil­mittel zur Verhinderung neuer Straftaten dar. Die einen Rechtsstaat aus­zeichnende Straf­verfolgung umfasst eine Verfahrens­führung, die mit der best­möglichen Be­schleunigung, aber auch der erforderlichen Sorgfalt, zu fairen, durchdachten Einzel­fall­entscheidungen führt. Die Forderung nach lediglich „schneller“ und „konsequenter“ Straf­verfolgung verkürzt diese Anforderungen in besorgnis­erregender Weise.“

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz/DAWR/ab
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