Normalerweise haben arbeitslose Einwanderer aus EU-Ländern in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das Landessozialgericht NRW sprach jetzt aber einer rumänischen Familie die Grundsicherung (Hartz IV) zu.
Eltern suchten 1 Jahr erfolglos Arbeit in Deutschland
Vater und Mutter hatten länger als ein Jahr in Deutschland eine Arbeit gesucht. Schließlich stellten sei einen Antrag beim Jobcenter Gelsenkirchen auf Grundsicherung.
Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Daraufhin klagte die Familie zunächst erfolgslos vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob in der Berufungsinstanz am Donnerstag das Urteil des Sozialgerichts auf und verurteilte das beklagte Jobcenter, den Klägern Leistungen zu gewähren.
Friedrich warnt vor Anreiz für weiteren Zuzug
Innenminister Friedrich warnte am Samstag in der Rheinischen Post: „Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, liegt es auf der Hand, dass es einen Anreiz für weiteren Zuzug bietet“.
Er verlangte, dass die Lebensbedingungen der Sinti und Roma in ihren Heimatländern verbessert werden müssten. Die Länder Bulgarien und Rumänien müssten Gelder, die verschiedene europäische Fonds zur Verfügung gestellt hätten auch abrufen.