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Kaufrecht und Strafrecht | 04.04.2014

Wardrobing - Rückgabebetrug: Waren bestellen, benutzen und umtauschen

Kundenzufriedenheit und langfristige Kundenbindung sind die primären Ziele eines jeden (Online-) Händlers. Um diese zu erreichen geben sich Unternehmen gerade in der Umtauschpolitik besonders kulant. Eine Vielzahl von Menschen machen sich dies zunutze, indem sie Dinge gebrauchen und sie danach dennoch retournieren. In den USA hat sich das sogenannte Wardrobing nach Informationen der ARAG bereits zu einer Art Volkssport entwickelt. Wardrobing - ein negatives Phänomen, das um sich greift.

Wardrobing ist Rückgabebetrug

Ob das Ballkleid zur Hochzeit oder der neue Fernseher zur WM - beide kosten Geld. Besonders ärgerlich sind diese Ausgaben, wenn die erstandenen Stücke nach dem bestimmten Anlass nicht mehr benötigt werden. Ergo: bestellen, anziehen, zurückgeben - lange Umtauschfristen machen es möglich. Gerade in der Bekleidungsindustrie boomt der Rückgabebetrug. Wenn hier auch keine amerikanischen Verhältnisse herrschen - dort lag nach Angaben der National Retail Federation der Schaden durch Wardrobing bei 8,8 Milliarden US-Dollar - sind gerade Online-Händler von hohen Rückgabequoten betroffen. Im Textil- und Schuhbereich sollen im Schnitt 50 Prozent der Waren zurückgesendet werden. Das beschert den Unternehmen nicht nur hohe Versandgebühren, sondern auch enorme finanzielle Aufwendungen für Reinigung und Wiederaufbereitung. Im Kampf um die Kunden nehmen Unternehmen dies häufig hin.

Wie Händler sich schützen können

Manche Händler versuchen dem Rückgabebetrug gezielt entgegenzuwirken, beispielsweise durch Verplombung von Kleidung. Nur wenn die Kennzeichnung entfernt wurde, ist das Kleidungsstück tragbar. Umtausch ausgeschlossen! Zudem gibt es Versandhändler, die Vielretournierer nur gegen Vorkasse beliefern oder gar deren Kundenkonten sperren. Einen hundertprozentigen Schutz allerdings gibt es nicht. Das deutsche Widerrufsrecht erlaubt es nunmal, Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden, so die ARAG. Auch wenn der kurz nach der WM auftretende Qualitätsmangel des Fernsehers merkwürdig anmutet, eine richtige Handhabe gegen Bestelltricksereien haben die Händler nicht. Anders ist der Fall gelagert, wenn Dinge beispielsweise in einem Laden verbilligt gekauft worden sind und in einem anderen gegen den Normalbetrag umgetauscht werden sollen. Zu solchen Zwecken gibt es in den USA beispielsweise bereits Kassenzetteltauschbörsen. Auch wenn der Nachweis bei einem solchen Betrug kaum zu erbringen ist, handelt es sich hierbei um einen Straftatbestand gegen den rechtlich vorgegangen werden kann.

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