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Zivilrecht | 27.10.2016

Schwarz­fahrer

Kein gültiger Fahrschein: Schwarz­fahrender Pegida-Anhänger will genauso behandelt werden wie Flüchtlinge

Schwarzfahrer wollte das erhöhte Beförderungs­entgelt von 60 Euro nicht zahlen

Wenn man im Zug vom Kontrolleur ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, muss man ein erhöhtes Beförderungs­entgelt von 60 Euro zahlen. Ein Fahrgast aus dem nördlichen Landkreis Augsburg, der zwischen Nürnberg und Donauwörth kontrolliert wurde, weigerte sich aber. Deshalb verklagte ihn die Bahn vor dem Amtsgericht Augsburg.

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Der Fall:

Der Fahrgast war auf einer Pegida-Demonstration in München und wollte am nächsten Morgen im ICE wieder zurück fahren. Von der Müdigkeit des Vortages übermannt, verschlief er den Halt in Augsburg und wachte erst am Haupt­bahnhof Nürnberg wieder auf. Er setzte sich sofort in den nächsten Zug Richtung Heimat, hatte aber keinen Fahrschein. Bei der anschließenden Kontrolle war er zwar bereit, die reguläre Fahrkarte zu bezahlen, nicht aber das erhöhte Beförderungs­entgelt wegen 'Schwarzfahrens'.

Flüchtlinge ohne Fahrschein zahlen auch keine 60 Euro

Vor Gericht wollte er genauso behandelt werden wie Flüchtlinge ohne Fahrschein, von denen die Bahn auch keine 60 Euro verlangt. Der Beklagte meinte, deshalb in seinem Grundrecht auf Gleich­behandlung nach Artikel 3 des Grund­gesetzes verletzt zu sein. Außerdem vermutete er, dass dem Zug­begleiter sein Sweatshirt mit der Aufschrift 'Refugees not welcome' missfallen habe.

Das Urteil:

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Fahrgast zur Zahlung von 60 Euro nebst Zinsen. Auch die Kosten des Rechts­streits muss er tragen. Auf einen Verstoß gegen den Gleich­behandlungs­grundsatz kann er sich nicht berufen. Soweit die Bahn bei Asyl­bewerbern auf eine Zahlung verzichtet, geschieht dies wegen fehlender Sprach­kenntnisse und weil diese meistens mittellos sind. Das ist beim Beklagten aber nicht der Fall.

Siehe auch:

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Quelle: Amtsgericht Augsburg/DAWR/ab.
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