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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 25.10.2016

Schiffs­fonds

Landgericht Itzehoe hält Schiffs­fonds für nicht geeignet zur Alters­vorsorge

Kläger erhält Schadens­ersatz in Höhe von rund 31.350,- Euro plus Zinsen

(LG Itzehoe, Urteil vom 06.10.2016, Az. 7 O 236/13)

Schiffs­fonds sind zur Alters­vorsorge generell ungeeignet, entschied nach einer Mitteilung der Kanzlei KWAG aus Bremen das Landgericht Itzehohe.

Schiffsfonds sind spekulative Anlagen

Schiffs­fonds sind nach einem Urteil des Landgerichts Itzehohe zur Alters­vorsorge generell ungeeignet. Weiter stellten die Richter im Verfahren um den Fonds „HCI Shipping Select XXIV“ fest, Beteiligungen an Schiffs­fonds seien spekulative Anlagen, „die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen“.

„Auch wenn es sich formal um ein Urteil gegen einen Berater handelt, so argumentiert das Gericht doch mit den grund­sätzlichen Problemen, die bei Schiffs­fonds immanent sind,“ sagt Rechtsanwalt Ahrens, dessen Kanzlei das Urteil erwirkt hat. Es lohne sich deshalb auch für Anleger anderer Schiffs­fonds, das Urteil zu lesen. „Es entfaltet Wirkung weit über den entschiedenen Fall hinaus.“

Laut Rechtsanwalt Ahrens begründen die Richter der 7. Zivilkammer den Schadens­ersatz­anspruch des klagenden Anlegers unter anderem damit, dass „existenzielle Krisen in der Seeschiff­fahrt, die zu ruinösem Wettbewerb, dem Zusammen­bruch ganzer Märkte geführt haben, in der Vergangenheit in regelmäßig Abständen aufgetreten sind, mit der Folge wellenartig auftretender Insolvenzen von Seeschiffen in großer Zahl. “Das Gericht nutzt dafür sogar den wirtschafts­wissenschaftlichen Fachbegriff „Schweine­zyklus“, der das Auf und Ab zwischen Boom und Markt­zusammen­bruch beschreibt.

Risiken werden in den Prospekten bagatellisierend dargestellt

Weiter stellte die Kammer fest, dass Anlegern bei Schiffs­fonds - anders als etwa bei Immobilien­fonds - keine Sach­substanz zur Absicherung des eingesetzten Kapitals zur Verfügung stehe, denn auch die Preise für Schiffe seien stark von Schwankungen und Krisen abhängig und könnten sogar auf Schrott­niveau fallen. Bemerkenswert sind nach Rechtsanwalts Ahrens Ansicht nicht nur die klaren Worte des Gerichts, sondern auch seine Ausführungen, dass die Risiko­hinweise in den Fonds­prospekten nicht ausreichten, um Anlegern ein vernünftiges Bild der hoch­spekulativen Assetklasse „Schiffs­fonds“ zu vermitteln. So heiße es im Urteil, dass in den Prospekten „die Risiken eher bagatellisierend dargestellt“ werden und es für einen Laien kaum zu erkennen sei, „welche Risiken vernachlässigbar und welche ernsthaft und existenziell sind“.

Kläger erhält Schadensersatz in Höhe von rund 31.350,- Euro plus Zinsen

In seinem Urteil hat das Landgericht Itzehoe einem Kläger Schadens­ersatz in Höhe von rund 31.350,- Euro plus Zinsen zugesprochen. Er kann im Gegenzug seine Beteiligungen an den Schiffs­fonds zurück­geben. Der klagende Anleger, ein Gerichts­vollzieher, hatte im Jahr 2007 im Fernsehen von der Möglichkeit einer Beratung in Form eines über den Sender beworbenen kostenlosen „Depotchecks“ erfahren. Aufgrund der Werbung hätten später Beratungs­gespräche bei einer privaten Finanz­beratungs­gesellschaft stattgefunden. Dabei habe der Anleger laut Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, Wert auf eine sichere und stabile Anlageform mit langfristigem Vermögens­erhalt zu legen. Er habe außerdem angegeben, die Anlage als Alters­vorsorge abschließen zu wollen. Der beklagte Berater muss auch die Kosten des Rechts­streits tragen.

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Quelle: KWAG/DAWR/ab

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