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Bankrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 12.09.2022

Darlehensvertrag mit der BMW Bank

Verbraucher kann Darlehen auch mehr als drei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch wirksam widerrufen

Fehler in den Vertragsunterlagen

(Landgericht Hannover, Urteil vom 25.08.2022, Az. 3 O 183/20)

In seinem aktuellen Urteil vom 25.08.2022 zum Aktenzeichen 3 O 183/20 hat das Landgericht Hannover entschieden, dass eine Kundin der BMW Bank ihr Verbraucher-Widerrufsrecht mehr als drei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch wirksam ausgeübt hat.

Die von HAHN Rechtsanwälte vertretene Klägerin hatte im Jahr 2017 zur Teil-Finanzierung ihres BMW 320d xDrive einen Darlehensvertrag mit der BMW Bank GmbH geschlossen. Mitte des Jahres 2020 erklärte sie den Widerruf unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen.

Widerruf von Vertrag der BMW Bank wirksam

Der Darlehensvertrag habe sich durch den erklärten Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, urteilte das Landgericht. Der Widerruf habe auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam erklärt werden können, weil die BMW Bank die Klägerin im Vertrag nicht ordnungsgemäß über alle sogenannten Pflichtangaben informiert hat. „Wirtschaftlich führt der Widerruf regelmäßig zu Vorteilen für die Verbraucher, die je nach Fallgestaltung in einer Größenordnung zwischen 10 und bis zu 25 % bezogen auf den Fahrzeugkaufpreis liegen“, kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen die erstrittene Entscheidung.

Quelle: ots, Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, DAWR (pt)

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