Normalerweise werden Geschäftsessen zu 100 Prozent übernommen, sagt Rechtsanwalt Domenic Böhm.
Zweifel darf es jedoch nicht geben, sonst verwendet man möglicherweise Firmengeld für ein privates Vergnügen. Das kann gefährlich werden, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Doch wann wird ein moralisch verwerfliches Verhalten straf- und zivilrechtlich relevant? Darüber klärt Rechtsanwalt Domenic Böhm in diesem Artikel auf.
Untreue-Vorwürfe wegen eines falsch abgerechneten Abendessens
Worum geht es in der aktuellen Debatte? Patricia Schlesinger war RBB-Intendantin. 2020 wurde sie vom Rundfunkrat in diesem Amt für weitere fünf Jahre bestätigt. Nun wurde sie unter Berufung auf den Paragrafen 22 des RBB-Staatsvertrages kurzfristig abberufen. Das war möglich, weil die Wahl zur Intendantin unabhängig vom Arbeitsvertrag erfolgt.
Daher ist für die Abberufung die Angabe eines Grundes nicht notwendig. Inzwischen zog der Fall auch die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft auf sich, die wegen des Verdachts auf Untreue strafrechtliche Ermittlungen gegen Frau Schlesinger einleitete.
Wann liegt eigentlich ein Spesenbetrug vor?
Im Fall von Frau Schlesinger geht es um ein falsch abgerechnetes Abendessen. Entscheidend ist die Frage, ob es dafür einen dienstlichen Anlass gegeben hat. Es muss festgestellt werden, ob die Erstattung der Kosten als Spesen rechtmäßig war. Die Zusammenkunft, an welcher die brandenburgische Polizeichefin teilnahm, fand in Patricia Schlesingers Wohnung statt.
An diesem Abend im Februar sollen mehrere Flaschen Wein und Champagner getrunken worden sein. Die Abrechnung als Spesen wäre korrekt gewesen, wenn das Abendessen einen rein dienstlichen Anlass gehabt hätte. Bei einer rein privaten Natur des Treffens wäre die Abrechnung jedoch ein sogenannter Spesenbetrug, der verschiedene Auswirkungen hat.
Mit diesen Folgen müssen Arbeitnehmer nach einem Spesenbetrug rechnen
Die arbeitsrechtliche Folge besteht darin, dass die Handlung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Frau Schlesinger hatte beim RBB neben ihrem Amt als Intendantin auch einen Arbeitsvertrag. Ob die Auflösung gerechtfertigt ist, hängt von der Dimension des Betruges ab. Eine solche Entscheidung ist aber je nach dem Umfang des Betruges grundsätzlich denkbar.
Außerdem hat der Fall auch strafrechtliche Folgen, wenn das Treffen ein privater Anlass war und trotzdem abgerechnet wurde. In dem Fall würde ein Spesenbetrug vorliegen. Neben einer Geldstrafe kommen hier Haftstrafen von bis zu fünf Jahren in Betracht. Ob das noch auf Frau Schlesinger zukommt, wird aktuell in weiteren Verhandlungen diskutiert.