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Arbeitsrecht | 03.03.2017

Krankmeldung

Krankmeldung und Arbeitsrecht: Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Wie verhalten sich Arbeitnehmer bei einer Erkrankung?

Im Krankheitsfall sind Arbeitnehmer in vielerlei Hinsicht geschützt. Allerdings haben sie auch einige Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, die es zu befolgen gilt. Wir klären, was Arbeitnehmer bei einer Erkrankung beachten müssen.

Das Verhalten im Krankheitsfall will gelernt sein. Für Arbeitnehmer ist es nicht damit getan, sich im Bett zu verkriechen und die Genesung abzuwarten. Vielmehr muss als erstes eine unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen –und zwar unabhängig davon, ob schon ab dem ersten oder erst ab dem vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.

Unverzüglich krank melden

Denn der Arbeitgeber muss sich frühzeitig auf die Abwesenheit des Arbeitnehmers einstellen können, um notfalls organisatorische Maßnahmen ergreifen zu können, damit wichtige Arbeit nicht liegen bleibt. Die Pflicht zur Krankmeldung ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit selbst und deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Die Krankmeldung muss also erfolgen, sobald sie dem Arbeitnehmer zumutbar ist.

Wer also am Morgen merkt, dass er sich zu krank fühlt, um arbeiten zu gehen, sollte sofort den Arbeitgeber bzw. den zuständigen Mitarbeiter oder Personalverantwortlichen kontaktieren – am besten telefonisch, um sicherzugehen, dass die Information auch ankommt. Es darf keinesfalls bis zur Mittagspause gewartet werden. Wer noch einen Arzt aufsuchen will, kann zunächst mitteilen, dass man zunächst nicht zur Arbeit erscheinen wird und sich nach der ärztlichen Untersuchung noch einmal melden wird, um die Prognose des Arztes zur voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.

Abmahnung für zu späte Krankmeldung

Wer die unverzügliche Krankmeldung versäumt, riskiert eine arbeitsrechtliche Abmahnung durch den Arbeitgeber. Im Wiederholungsfall kann die zu späte oder nicht erfolgte Krankmeldung sogar zur Kündigung führen. In besonders gravierenden Fällen ist möglicherweise sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich – etwa wenn der Arbeitgeber aufgrund des unangekündigten Arbeitsausfalls einen hohen Schaden erleidet.

Art der Erkrankung ist Privatsache des Arbeitnehmers

In keinem Fall aber braucht der Arbeitnehmer den Krankheitsgrund mitzuteilen. Die Art der Erkrankung geht den Arbeitgeber nichts an. Etwas anderes gilt nur, wenn er aufgrund der Krankheit besondere Maßnahmen in seinem Betrieb ergreifen müsste (z.B. bei einer ansteckenden Krankheit, die sich unter den Mitarbeitern ausgebreitet hat).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Spätestens ab dem vierten krankheitsbedingten Abwesenheitstag muss der Arbeitnehmer zudem ein ärztliches Attest (Krankschreibung) dem Arbeitgeber vorlegen. Auch dies ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings kann der Arbeitgeber die Vorlage eines ärztlichen Attests auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Dies liegt allein im Ermessen des Chefs und ist in manchen Arbeitsverträgen geregelt.

Arbeitgeber kann ärztliches Attest schon ab dem 1. Tag verlangen

Ziel einer solchen Regelung ist es zumeist, den Mitarbeitern das „Krankfeiern“ für wenige Tage zu erschweren. So können auch einzelne Mitarbeiter, die auffällig oft unter kurzen Erkrankungen leiden und bei denen der Verdacht der missbräuchlichen Krankmeldung vorliegt, zur Vorlage eines Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag aufgefordert werden, auch wenn dies nicht der allgemeinen Übung im Betrieb entspricht.

Der Verstoß gegen die Vorlagepflicht eines ärztlichen Attests berechtigt den Arbeitgeber ebenfalls zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihr normales Gehalt vom Arbeitgeber. Allerdings nur für sechs Wochen im Rahmen Lohnfortzahlung gemäß § 3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Bei längerer Krankheit springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dieses liegt bei 70 % des regelmäßigen Nettogehalts und wird gemäß § 48 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V höchstens 78 Wochen lang (also rund eineinhalb Jahre) innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Müssen krankgeschriebene Arbeitnehmer zu Hause bleiben?

Stellt sich noch die Frage, was Arbeitnehmer in der Zeit, für die sie krank gemeldet sind, machen dürfen. Das kommt auf die Art der Erkrankung an und darauf, was zur Genesung erforderlich ist. Bei einer starken Grippe kann es durchaus angezeigt sein, weitgehend das Bett zu hüten und das Haus nur für unabkömmliche Besorgungen und Arztbesuche zu verlassen. Je nach Erkrankung kann es aber auch der Gesundheit zuträglich sein, einen Spaziergang zu unternehmen oder an sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Bei einer depressiven Erkrankung kann beispielsweise ein Kinobesuch oder ein Treffen mit Freunden gesundheitsfördernder sein als sich zu Hause zu verkriechen.

Eines dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer allerdings nicht: Eine ungenehmigte Nebentätigkeit ausüben. Dies rechtfertigt regelmäßig die fristlose Kündigung.

Recht auf Arbeit bei vorzeitiger Genesung

Und wer sich früher als im ärztlichen Attest vorgesehen wieder fit fühlt, darf auch wieder zur Arbeit erscheinen. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist lediglich eine Prognose des Arztes, wie lange voraussichtlich nicht gearbeitet werden kann. Ist die Gesundheit früher wieder hergestellt, braucht es keiner vorherigen „Gesundschreibung“ eines Arztes, um wieder arbeiten zu gehen. Auch versicherungsrechtliche Aspekte sprechen in einem solchen Fall nicht gegen die Wiederaufnahme der Arbeit. Versicherungen wie die gesetzliche Unfallversicherungen sind dann wieder eintrittspflichtig.

Krankmeldung im Urlaub notwendig?

Wenn man im Urlaub krank wird, sollte man sich ebenfalls krank melden und sich ein ärztliches Attest besorgen. Wer nämlich im Urlaub krank wird, kann für die Kranheitstage erneut Urlaub nehmen (vgl. Krankschreibung im Urlaub: Arbeitnehmer können Urlaub erneut nehmen).

Arbeitsrechtlicher Ärger wegen der Krankmeldung

Wenn Sie Ärger im Arbeitsrecht haben, dann finden Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen gern weiterhelfen.

Quelle: DAWR/we
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