Die neue Mietpreisbremse gilt nicht überall und ist aktuell auch noch gar nicht in Kraft getreten (vgl. Fragen und Antworten zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Wo und wann gilt die Mietpreisbremse, welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen und wie berechnet sich der Mietpreis?). Schlaue Vermieter haben verschiedene Möglichkeiten, die Mietpreisbremse zu umgehen.
Trick 1: Wohnung vorher modernisieren
Vermieter können auch nach in Kraft treten der Mietpreisbremse deutlich höhere Mieten verlangen, wenn sie die zu vermietende Wohnung vorher umfänglich modernisiert haben. Die Mietpreisbremse gilt nämlich dann nicht, wenn die Wohnung nach einer Rundum-Modernisierung erstmals wieder vermietet werden soll. Die Modernisierung muss dabei ca. ein Drittel so teuer gewesen sein, wie ein vergleichbarer Neubau. Und tatsächlich könnte die Mietpreisbremse vielerorts durch Modernisierungen ausgehebelt werden. Davor warnen auch schon einige Politiker (vgl. Fragliche Bremswirkung: Mietpreisbremse kommt mit Gesetzeslücke).
Trick 2: Staffel- oder Indexmiete vereinbaren
Vermieter können die Mietpreisbremse auch umgehen, wenn sie eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbaren. Diese Mietverträge werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst. Bei einer Staffelmiete steigt der Mietpreis in regelmäßigen Abständen automatisch an. Eine Indexmiete ist meist an die allgemeine Steigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt (Inflation)
Trick 3: Möblierte Wohnungen vermieten
Als Vermieter ist man nicht an die neue Mietpreisbremse gebunden, wenn man eine möblierte Wohnung vermietet. Gerade in Großstädten kann dies ein attraktives Schlupfloch für Vermieter sein. Möblierte Wohnungen können zu hohen Preisen an Geschäftsleute oder neu zugezogene Gutverdiener vermietet werden. Im Übrigen gibt es auch keinen Mietspiegel für möblierte Wohnungen.
Trick 4: Mietpreisbremse einfach nicht beachten
Sicher sind die meisten Vermieter gesetzestreu. Einzelne Vermieter lassen sich möglicherweise nicht durch das neue Gesetz beeindrucken und vermieten einfach zu höheren Mietpreisen. Dann stellt sich die Frage, ob man als Mieter dagegen vorgehen will und ein belastetes Mietverhältnis riskieren möchte. Im Zweifel müsste man als Mieter klagen, wenn man der Ansicht ist, zu viel bezahlt zu haben.
Mehr zum Mietrecht:
- Fragen und Antworten zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Wo und wann gilt die Mietpreisbremse, welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen und wie berechnet sich der Mietpreis?
- Dübellöcher und Bohrlöcher: Dürfen Mieter Wandfliesen im Badezimmer durchbohren?
- Hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht und darf er jederzeit Zutritt zur vermieteten Wohnung verlangen?
- Haustürschlüssel / Wohnungsschlüssel: Wie viele Schlüssel kann ein Mieter verlangen?
- Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden?