wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 08.04.2015

Mietpreisbremse aushebeln

Tricks: Wie man als Vermieter die Mietpreisbremse umgehen kann

Am 1. Juni soll die Mietpreisbremse in Kraft treten

In den letzten Jahren sind die Mietpreise in vielen Ballungsräumen in Deutschland deutlich angestiegen. Damit die Mieten zukünftig langsamer steigen, hat die Regierung die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Doch für Vermieter gibt es einige Möglichkeiten, die Mietpreisbremse auszuhebeln.

Die neue Mietpreisbremse gilt nicht überall und ist aktuell auch noch gar nicht in Kraft getreten (vgl. Fragen und Antworten zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Wo und wann gilt die Mietpreisbremse, welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen und wie berechnet sich der Mietpreis?). Schlaue Vermieter haben verschiedene Möglichkeiten, die Mietpreisbremse zu umgehen.

Trick 1: Wohnung vorher modernisieren

Vermieter können auch nach in Kraft treten der Mietpreisbremse deutlich höhere Mieten verlangen, wenn sie die zu vermietende Wohnung vorher umfänglich modernisiert haben. Die Mietpreisbremse gilt nämlich dann nicht, wenn die Wohnung nach einer Rundum-Modernisierung erstmals wieder vermietet werden soll. Die Modernisierung muss dabei ca. ein Drittel so teuer gewesen sein, wie ein vergleichbarer Neubau. Und tatsächlich könnte die Mietpreisbremse vielerorts durch Modernisierungen ausgehebelt werden. Davor warnen auch schon einige Politiker (vgl. Fragliche Bremswirkung: Mietpreisbremse kommt mit Gesetzeslücke).

Trick 2: Staffel- oder Indexmiete vereinbaren

Vermieter können die Mietpreisbremse auch umgehen, wenn sie eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbaren. Diese Mietverträge werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst. Bei einer Staffelmiete steigt der Mietpreis in regelmäßigen Abständen automatisch an. Eine Indexmiete ist meist an die allgemeine Steigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt (Inflation)

Trick 3: Möblierte Wohnungen vermieten

Als Vermieter ist man nicht an die neue Mietpreisbremse gebunden, wenn man eine möblierte Wohnung vermietet. Gerade in Großstädten kann dies ein attraktives Schlupfloch für Vermieter sein. Möblierte Wohnungen können zu hohen Preisen an Geschäftsleute oder neu zugezogene Gutverdiener vermietet werden. Im Übrigen gibt es auch keinen Mietspiegel für möblierte Wohnungen.

Trick 4: Mietpreisbremse einfach nicht beachten

Sicher sind die meisten Vermieter gesetzestreu. Einzelne Vermieter lassen sich möglicherweise nicht durch das neue Gesetz beeindrucken und vermieten einfach zu höheren Mietpreisen. Dann stellt sich die Frage, ob man als Mieter dagegen vorgehen will und ein belastetes Mietverhältnis riskieren möchte. Im Zweifel müsste man als Mieter klagen, wenn man der Ansicht ist, zu viel bezahlt zu haben.

Mehr zum Mietrecht:

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  11 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#664

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d664
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!