Mieter muss Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schimmels einräumen
Der Ersatzanspruch wegen der Schimmelentfernung setzt aber voraus, dass der Mieter den Vermieter zuvor erfolglos aufgefordert hat, den Schimmel auf eigene Kosten selbst zu beseitigen. Ein weiterer in der Praxis bedeutsamer Punkt ist, dass der Mieter nachweisen muss, dass die Entlüfter die von ihm geltend gemachte Strommenge zur Beseitigung der Feuchtigkeit verbraucht haben. Sollte der Mieter die Entlüfter selber aufstellen und durch die Steckdose in seiner Wohnung betreiben, ist es regelmäßig nahezu unmöglich, nachzuweisen, in welchem Umfang genau der erhöhte Stromverbrauch gerade auf das Betreiben der Entlüfter zurückzuführen ist.
Mieter und Vermieter sollten sich einigen, wer für welche Kosten aufkommt
Deshalb sollte der Mieter sich entweder mit dem Vermieter vor dem Trocknen der Räume darauf einigen, dass der Vermieter eine pauschale Summe für den Stromverbrauch zahlt. Alternativ hierzu ist es auch möglich, eine Fachfirma damit zu beauftragen, die Entlüftung vorzunehmen und zu vereinbaren, dass diese den Strom dafür selber beschafft und gesondert in Rechnung stellt. Dieser Fall lag einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg vom 10.4.2008 (Aktenzeichen: 109 C 256/07) zu Grunde. Das Amtsgericht Schöneberg entschied, dass die dem Mieter durch den Betrieb von Trocknungsgeräten entstandenen Stromkosten vom Vermieter zu ersetzen sind, da es sich um eine Maßnahme handelt, die der Mieter zum Erhalt der Mietsache durchführen musste.
In demselben Urteil entschied das Amtsgericht Schöneberg, dass der Vermieter auch die Kosten für ein Ausweichquartier ersetzen muss
Voraussetzung hierfür ist, dass ein Verbleib in der Wohnung während der Schimmelentfernung für den Mieter nicht zumutbar ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Mieter die Kosten des Ausweichquartiers (Pension, kleines Hotel) nachvollziehbar darlegt und dass die Kosten angemessen sind. Die Anmietung in einer durchschnittlichen Pension wird regelmäßig angemessen sein. Was nicht zulässig sein dürfte, ist die Einquartierung in einem Qualitätshotel für Geschäftsleute.
Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile:
- Teil 1: Was ist Schimmel in der Wohnung und wann entstehen Schimmelpilze und was sind Wärmebrücken?
- Teil 2: Welche Schimmelpilzarten sind toxisch?
- Teil 3: Wann kann wegen Schimmels die Miete gemindert werden?
- Teil 4: Nicht gefährlicher Schimmel: Kann die Miete auch gemindert werden, wenn der Schimmel nicht toxisch ist?
- Teil 5: Mietmindung wegen gefährlichen Schimmels: Kann die Miete gemindert sein, wenn der Schimmel (Schimmelpilze) zwar toxisch ist, aber niemand durch den Schimmel erkrankt ist?
- Teil 6: Mietmindung wegen gefährlichen Schimmels: Was muss der Mieter beweisen, damit das Gericht eine Mietminderung feststellt? Wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?
- Teil 7: Fristlose Kündigung wegen Schimmel in der Wohnung: Wann kann der Mieter wegen des Schimmels fristlos kündigen? Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt?
- Teil 8: Schimmel in der Wohnung: Wer trägt die Kosten für eine Feuchtigkeitsmessung oder einen vereidigten Raumluftgutachter?
- Teil 9: Welche Minderungsquoten sprechen Gerichte bei Schimmel in der Wohnung zu?