Der 11-jährige Sohn hatte von der 67-jährigen Oma zu Weihnachten eine Schachtel Pralinen geschenkt bekommen. Bei einer Kostprobe kam zum Vorschein, was bis zu diesem Zeitpunkt keinem aufgefallen war, alle Pralinen waren mit Alkohol gefüllt. Die 11-jährige Tochter bemerkte dies noch rechtzeitig und spuckte die Pralinen sofort wieder aus. Anstatt den Sachverhalt mit der Oma familienintern zu klären, sah sich die erboste Mutter veranlasst, die Polizei damit zu beauftragen.
Oma wusste nichts von dem Alkohol in den Pralinen
Mit einem Telefonat seitens des wachhabenden Beamten konnte der „Kriminalfall“ schnell geklärt werden. Die 67-Jährige gab glaubhaft zu Protokoll, dass ihr der Umstand betreffend der „Schnapspralinen“ nicht bewusst war. Sie wollte der Enkelin lediglich eine kleine Freude bereiten. Somit gelang es der Polizei in dieser Angelegenheit entsprechend zu vermitteln und den viel gerühmten Weihnachtsfrieden wiederherzustellen.
Polizei legte den Fall zu den Akten
Die Oma hatte das Unrecht ihres Verhaltens eingesehen und zeigte nach den mahnenden Worten des Polizisten die nötige Reue. Damit war der Fall abgeschlossen und konnte zu den Akten gelegt werden.