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Schadensersatzrecht und Tierrecht | 08.02.2015

Urteil

Schadenersatz: Schäferhund erschreckt Chihuahua zu Tode

Die Hundebesitzer eines Schäferhundes müssen dem Besitzer eines Chihuahuas, dessen Hund sich wegen des Schäferhundes zu Tode erschreckt hatte, Schadenersatz zahlen.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Schäferhund im Februar 2014 beim Gassigehen in der Stadt Sakai (Japan) auf den 15 Jahre alten Chihuahua losgegangen. Der kleine Hund geriet derart in Aufregung, dass er an einer Herzattacke starb. Hierüber berichten die Zeitungen „Mainichi Shimbun“ und „Nikkei“.

Klage auf Schadenersatz

Der Besitzer des Chihuahua verklagte danach die Besitzer des Schäferhundes vor einem Gericht in Osaka auf Schadenersatz. Das Gericht gab dem Besitzer des Chihuahuas Recht und verurteilte die Besitzer des Schäferhundes zu einer Schadensersatzzahlung von umgerechnet 1.635 Euro, die sich aus einer Entschädigung für den toten Hund und den Bestattungskosten zusammensetzt.

Große Hunde stellen für kleine Hunde Bedrohung dar

Der Richter warf den Beklagten vor, sie hätten ihren Hund nicht angeleint und nicht unter Kontrolle gehabt. Es liege auf der Hand, dass der Angriff eines großen Hundes für einen kleinen Hund eine Bedrohung darstelle. Hierdurch habe der Chihuahua einen Schock erlitten, der schließlich zum Tod geführt habe.

Urnen mit eingeäscherten Hunden schmücken in Japan das Wohnzimmer

In Japan ist das Halten von kleinen Hunden sehr verbreitet, weil viele Japaner nur in kleinen Wohnungen wohnen. Stirbt ein Hund, so wird dieser häufig eingeäschert und die Besitzer heben die Asche des Hundes in einer Urne auf. Für gewöhnlich wird auf die Urne das Foto des Hundes geklebt und die Urne im Wohnzimmer aufgestellt.

Siehe auch:

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