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Mietrecht | 22.02.2016

Anwalt bei Eigen­bedarfs­kündigung

Anwalts­liste Eigen­bedarfs­kündigung: Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten - Welcher Anwalt hilft mir?

Rechtsanwalt berät zu mietrechtlichen Fragen bei Kündigung der Mietwohnung wegen Eigen­bedarfs

Miet­verhältnisse werden in Deutschland in der Regel unbefristet eingegangen. Der Vermieter kann danach den Mietvertrag nur noch in wenigen gesetzlich anerkannten Fällen kündigen. Dazu gehört die Eigen­bedarfs­kündigung. Wann Eigenbedarf vorliegt, ob eine darauf gestützte Kündigung rechtmäßig ist und in welcher Form sie ergehen muss, kann ein Rechtsanwalt für Mietrecht klären und die Interessen von Mieter oder Vermieter vertreten.

Eigenbedarf nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn „der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familien­angehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“. Dazu gehören Kinder, Enkelkinder, Geschwister und die Kinder der Geschwister. Auch die Gesellschafter einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) können Eigenbedarf geltend machen. Auch wenn die Wohnung für Haus­angestellte oder Pflege­kräfte gebraucht wird, kann eine Eigen­bedarfs­kündigung zulässig sein.

Vermieter muss Eigenbedarf begründen

Der Eigenbedarf muss allerdings in der Kündigung nachvollziehbar dargelegt werden. Worin der Eigenbedarf genau besteht, muss also ausdrücklich in der Kündigung erklärt werden. Ansonsten ist die Kündigung bereits formell unwirksam. Auch muss der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen können. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

Wird der Eigenbedarf im Nachhinein gar nicht umgesetzt und bleibt die Wohnung leer oder wird nicht durch den Vermieter oder seine Angehörigen genutzt, so hat der gekündigte Mieter Anspruch auf Schaden­ersatz gegen den Vermieter, der ihm die durch die Kündigung entstandenen Kosten wie Makler­provision für die neue Wohnung, Umzugs­kosten und möglicher­weise Miet­differenzen erstatten muss. Hinzu kommt in solchen Fällen möglicher­weise der Vorwurf des Prozess­betrugs.

Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung

Bei der Eigen­bedarfs­kündigung gelten die ordentlichen gesetzlichen Kündigung­sfristen des BGB, die umso länger sind, je länger das Miet­verhältnis bereits andauert. Auch kann der Vermieter in der Regel innerhalb der ersten fünf Jahre des Miet­verhältnisses keinen Eigenbedarf geltend machen, wenn ihm bereits bei Vermietung der Eigenbedarf in absehbarer Zeit bekannt war.

Typische Fehler der Vermieter bei Eigenbedarfskündigung

Für den Vermieter gibt es eine Reihe weiterer Fallstricke, die zur Unwirksamkeit der Eigen­bedarfs­kündigung können. So ist es beispiels­weise gefährlich, nach einer Eigen­bedarfs­kündigung noch eine Miet­erhöhung gemäß § 558 BGB auszusprechen. Denn wenn der Mieter der Miet­erhöhung zustimmt, wird die Eigen­bedarfs­kündigung automatisch unwirksam. Eine Miet­erhöhung ist nämlich nichts anderes als ein Angebot zum Abschluss eines geänderten Miet­vertrags, aufgrund dessen das Miet­verhältnis zu einer höheren Miete fortgesetzt werden soll.

Ein solches Vertrags­angebot steht in Widerspruch zur zuvor ausgesprochenen Eigen­bedarfs­kündigung. Dieses wider­sprüchliche Verhalten geht zu Lasten des Vermieters.

Typische Fehler der Mieter bei Eigenbedarfskündigung

Auch aus Sicht des gekündigten Mieters kann viel falsch gemacht werden. Ist beispiels­weise die Eigen­bedarfs­kündigung unwirksam, kann es ratsam sein, dies dem Vermieter nicht mitzuteilen und auf einen Widerspruch gegen die Kündigung zu verzichten. Denn je eher der Vermieter erkennt, dass seine Kündigungs­erklärung unwirksam ist, desto eher kann er eine neue – und dann möglicher­weise wirksame – Kündigung aussprechen. Schweigen kann in solchen Fällen einen enormen Zeitgewinn für den Mieter bedeuten.

Rechtsanwalt für Mietrecht

In jedem Fall gibt es bei der Kündigung wegen Eigen­bedarfs einiges zu beachten. Aus Vermieter­sicht gilt es, an eine Vielzahl formeller und inhaltlicher Anforderungen zu denken, um die Kündigung wasserfest zu machen. Und aus Mietersicht kann die Verteidigung gegen eine Eigen­bedarfs­kündigung je nach Fallkonstellation durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Bei alledem steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht zur Seite. Damit Sie Ihre Interessen optimal durchsetzen können.

Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwalts­kanzleien zum Thema AGB für Online-Shop

An diese Rechts­anwälte und Rechtsanwalts­kanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen Fragen zur Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für einen Onlineshop haben:

Anwälte aus Berlin
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
Anwälte aus Rheinland-Pfalz
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
Anwälte aus Hamburg
Anwälte aus Baden-Württemberg
Anwälte aus Bayern
Anwälte aus Thüringen
Anwälte aus Sachsen
Anwälte aus Saarland
Anwälte aus Schleswig-Holstein
Anwälte aus Niedersachsen
Anwälte aus Mecklenburg-Vorpommern
Anwälte aus Hessen
Anwälte aus Bremen
Anwälte aus Brandenburg

Die Liste der hier genannten Rechts­anwälte und Rechtsanwalts­kanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechts­anwälte und Rechtsanwalts­kanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zur Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für einen Onlineshop haben.

Quelle: DAWR/we
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