Eines vorweg: Online-Händler müssen ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllen, jedoch sind sie keineswegs verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Dennoch wird kaum ein Betreiber eines Online-Shops auf eigene AGB verzichten – und das aus gutem Grund. Denn mit ihnen ist es möglich, die Vertragsabschlüsse mit den Kunden möglichst einfach und im Rahmen eines standardisierten Verfahrens abzuwickeln. Kein Shop-Inhaber wird mit seinen Kunden jeden Bestellvorgang und den damit einhergehenden Vertrag individuell aushandeln wollen.
Anwaltsliste: Wir haben hier - weiter unten auf der Seite - eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Anwalt suchen, der Ihnen AGBs für einen Online-Shop erstellt oder diese überprüft.
AGB ersetzen individuell ausgehandelte Verträge
Deshalb werden Allgemeine Geschäftsbedingungen eingesetzt, die nach der gesetzlichen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichts anderes sind als „alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt“ (§ 305 BGB).
Wichtige Regelungen des Internet-Shops werden in AGB geklärt
In den AGB kann der Händler die Modalitäten der Lieferung, der Zahlung des Zahlungsverzugs regeln und viele weitere für den Shop-Inhaber wichtige Punkte wie beispielsweise Haftungsfragen bei Transportschäden, Garantieregelungen, Eigentumsvorbehalte beim Verkauf von Waren oder Nutzungsrechteübertragungen, soweit es um „geistiges Eigentum“ geht, klären.
AGB müssen wirksam einbezogen werden
Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, muss allerdings einige Verpflichtungen beachten. So müssen bei Fernabsatzgeschäften (Internet-Geschäften mit Verbrauchern) die Kunden schon vor Vertragsabschluss über die AGB unterrichtet werden. Wer sich daran nicht hält, kann eine teure Abmahnung von Konkurrenten kassieren.
Die AGB werden nur dann gegenüber den Kunden wirksam, wenn sie wirksam einbezogen werden. Dazu muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen werden – und zwar so, dass sie auch bei flüchtigem Lesen nicht übersehen werden. Auch muss der Kunde die Möglichkeit haben, in zumutbarer Weise bei Vertragsschluss von den AGB Kenntnis zu nehmen, was z.B. durch das Setzen eines Häkchens nach dem Lesen der AGB erfolgen kann.
Eigene AGB statt Mustertext aus dem Internet: AGB müssen zum konkreten Shop passen
Die Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte passgenau auf das Geschäftsmodell des jeweiligen Internet-Shops abgestimmt sein. Bei AGB für Dienstleistungen sind beispielsweise andere Regelungen als bei AGB für den Verkauf von Produkten durch einen Versandhandel erforderlich.
Gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechung beachten
Auch inhaltlich ist bei der Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiges zu beachten. §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten einige Vorgaben, die durch eine sehr ausdifferenzierte und sich ständig weiter entwickelnde Rechtsprechung ausgestaltet werden. Die Regelungen müssen transparent und widerspruchsfrei sein und dürfen eine Vielzahl gesetzlicher Schranken zum Schutz des Vertragspartners (insbesondere, wenn dieser ein Verbraucher ist) nicht überschreiten. Widersprüchliche Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders – also des Shop-Betreibers.
Rechtsanwalt erstellt wirksame AGB
Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige und individuelle Ausarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die immerhin die Vertragsgrundlage für alle über den Online-Shop abgewickelten Geschäfte darstellen sollen, empfehlenswert. Ihr Rechtsanwalt kann Sie dabei zu allen Fragen des AGB-Rechts beraten und wirksame, rechtssichere AGB für Sie formulieren sowie alle Fragen rund um die weiteren im Online-Geschäft unbedingt zu beachtenden Pflichten klären.
Denn Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrungen gegenüber Verbrauchern, Preisangaben, Impressumspflichten und Hinweispflichten nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung sind allesamt nicht zu unterschätzen und führen bei falschen oder fehlenden Angaben häufig zu Abmahnungen. Denn Konkurrenz und Wettbewerbsvereine haben für solche Fehler ein waches Auge.
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien zum Thema AGB für Online-Shop
An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop haben:
Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop haben.
Anwalt für Internetrecht
Neben den oben aufgeführten Rechtsanwälten können Sie sich auch an im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte wenden. Suchen Sie zum Beispiel hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) nach einem Rechtsanwalt für Internetrecht.
Mehr Infos zu AGB für Online-Shops
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Handel (Anwaltstipp von )