Der Antragsteller, d.h. derjenige, welcher einen bestimmten GdB haben möchte, muss nachweisen, dass bei ihm hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Kann beispielsweise im Gerichtsverfahren der Nachweis mit Diagnosen und Gutachten nicht erbracht werden, spricht das Gericht diesen GdB nicht zu. Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, sämtliche Gesundheitsbeeinträchtigung mitzuteilen und alle medizinischen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
LSG: Beweislast trägt hier das Versorgungsamt
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 09.04.2020 zum Aktenzeichen L 13 SB 91/18 entschieden, dass die Beweislast in diesen Absenkungsverfahren das Versorgungsamt trägt.
Erneute Überprüfung zugesprochener GdB möglich
Wurde bereits ein bestimmter GdB vom Versorgungsamt zugesprochen, kann das Amt dennoch erneut prüfen, ob dieser in der Vergangenheit zugesprochener GdB noch immer besteht. Bei beispielsweise einer gesundheitlichen Stabilisierung oder Heilung kann der bisherige GdB herabgesetzt werden.
LSG - Entscheidung
Das Versorgungsamt war der Ansicht, dass der sich gegen die Absenkung wendende Kläger nachweisen müsse, dass die Voraussetzungen des bisherigen GdB weiterhin vorliegen. Dem folgte das Landessozialgericht nicht. Lässt sich bei einer Absenkung des bisherigen GdB nicht nachweisen, dass die Voraussetzungen des bisherigen GdB nicht mehr gegeben sind, kann das Versorgungsamt keine Absenkung vornehmen. Daher hat das Gericht den Absenkungsbescheid des Versorgungsamtes aufgehoben und der Kläger behielt seinen bisherigen GdB.
Hilfe durch Fachanwalt für Sozialrecht sinnvoll
grundsätzlich ist es bei Auseinandersetzungen zur Erhöhung des GdB, der Zuerkennung von Merkzeichen, jedoch auch im Absenkungsverfahren sinnvoll, sich an einen auf das Schwerbehindertenrecht spezialisierten Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, welcher zusätzlich medizinrechtliche Kenntnisse haben sollte. Das Schwerbehindertenrecht überschneidet sich häufig mit arbeitsrechtlichen Fragen, dass es vorteilhaft ist, wenn der Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.