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Arbeitsrecht und Sozialrecht | 14.09.2020

SOKA-Bau

Einzel­unternehmer im Visier der SOKA-Bau

Was zu tun ist, wenn die SOKA-Bau Einzel­unternehmer zur Auskunft auffordert

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Die Sozialkasse der Bau­wirtschaft (SOKA-Bau) scheint ein neues Betätigungs­feld entdeckt zu haben: In letzter Zeit erhält die Meides Rechts­anwalts­gesellschaft verstärkt Anfragen von Einzel­unternehmern aus dem Baubereich mit nur einem oder wenigen Beschäftigten. Manche sind sogar Solo-Selbst­ständige -Betriebe ohne Arbeit­nehmer -, trotzdem fragt die SOKA-Bau bei Ihnen an.

Viele dieser Einzel­unternehmer sind seit Jahren im Innenausbau oder Montagebau aktiv, hatten aber noch nie mit der Sozialkasse Bau zu tun. Deshalb unterschätzen sie das Risiko, dass sich bereits mit dem ersten Kontakt ergibt: Gut gemeinte Auskünfte gegenüber der privat­wirtschaftlichen tarif­vertraglichen Sozialkasse (nicht etwa der gesetzlichen Sozialkasse!) können ganz schnell dazu führen, dass die SOKA-Bau Beiträge fordert. Selbst wenn es gute Argumente gegen die Beitrags­pflicht gibt, führt eine voreilige, missverständliche und unklare Selbst­auskunft de facto schnell zur Umkehr der Beweis­pflicht: Dann muss quasi der Einzel­unternehmer nachweisen, dass er keine Beiträge an die Sozialkasse bezahlen muss. Und zwar vor Gericht: Die Sozialkasse Bau ist ausgesprochen klage­freudig.

Wichtige Grundregel: Mit einem anwaltlichen Experten beraten, bevor über Arbeits­zeiten, Mitarbeiter und Tätigk­eiten Auskünfte an die SOKA-Bau erteilt und Anmeldeformular oder Fragebogen ausgefüllt werden.

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Einzelunternehmen als SOKA-Bau-Zielgruppe

Die Einzel­unternehmer, die von der tariflichen Sozialkasse angeschrieben werden, erledigen oft unter­schiedliche Arbeiten im Bauhandwerk, durch Montagen und im Innenausbau: Sie sind beispiels­weise im Akustik- und Trockenbau aktiv, hängen Decken ab, übernehmen Maler­arbeiten, legen Parkett oder andere Boden­beläge, verlegen Fliesen, bauen Fenster oder Türen ein, befestigen Geländer oder montieren Sonnens­chutz.

Solche Einzel­unternehmer sind oft Allround-Handwerker im Innenausbau. Die Betriebe sind flexibel und schnell. Sie übernehmen auch Reparaturen sowie kleinere Aufträge auf Baustellen und sind oft kurzfristig verfügbar. Schon deshalb sind sie im Ausbau­gewerbe unverzicht­bar. Im Fall überraschender, größerer Forderungen macht ihre Rechtsform sie jedoch anfällig.

Muss ein Einzel­unternehmer SOKA- Beiträge für mehrere Jahre nach­bezahlen, kann das den Ruin bedeuten. Einzel­unternehmer haben die persönliche und unbeschränkte Haftung für Schulden des Betriebs – auch mit ihrem Privat­vermögen.

Wer muss an die SOKA-Bau bezahlen? Für welche Arbeiten fallen SOKA-Beiträge an?

„Muss ich als Einzel­unternehmer wirklich Beiträge an die SOKA-Bau bezahlen?“ Das ist häufig die erste Frage, die man als Rechtsanwalt hört. Sie ist aber falsch gestellt. Für die Beitrags­pflicht ist weder die Größe noch die Rechtsform entscheidend. Sie hängt davon ab, welche Tätigk­eiten im Betrieb überwiegend ausgeführt werden, und davon, ob es sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigte gibt.

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Einige Fakten zur SOKA-Beitragspflicht:

  • Die Pflicht zum Zahlen von SOKA-Beiträgen ist in einem Tarif­vertrag festgelegt, der seit vielen Jahrzehnten regelmäßig vereinbart wird (der VTV – „Tarif­vertrag über das Sozial­kassen­verfahren im Baugewerbe“). Anschließend erklärt ihn der jeweilige Bundes­arbeits­minister ebenso regelmäßig für allgemein­verbindlich. Damit gelten die Bestimmungen für alle Betriebe – auch ohne Mitglied­schaft im Arbeitgeber­verband.
  • Leicht vereinfacht: Der Tarif­vertrag verpflichtet Arbeitgeber, für alle Arbeit­nehmer eines Betriebs Beiträge zur SOKA-Bau zu bezahlen, wenn SOKA-pflichtige Tätigk­eiten mehr als 50 Prozent der Gesamt­arbeitszeit ausmachen. Welche Tätigk­eiten das sind, ergibt sich aus dem VTV – einem sehr langen und sehr komplizierten Text, den kaum ein Nichtjurist versteht.
  • Es gibt bestimmte Ausnahme­regelungen, etwa für Betriebe, für die eine andere Sozialkasse zuständig ist (wie die Malerkasse, die SOKA-Dach oder die SOKA-Gerüstbau), die dem Tarif­vertrag einer anderen Branche unterliegen oder die bestimmten Innungen des Innenausbaus angehören.
  • Solo-Selbst­ständige müssen nichts an die Sozialkasse bezahlen. Früher wurde selbst bei ihnen abkassiert – dem hat das Bundes­arbeits­gericht einen Riegel vorgeschoben. Allerdings: Wenn aufgrund der Tätigk­eiten im Betrieb – einschließlich der Arbeiten, die der Inhaber ausführt – Beitrags­pflicht besteht, dann genügt bereits ein Azubi, eine Bürokraft in Teilzeit oder ein zeitweise beschäftigter Helfer, damit die Sozialkasse Forderungen stellen kann. Es gibt nur selten eine einfache Antwort auf die Frage „Besteht dafür nur SOKA-Pflicht oder nicht?“.

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Und was ist mit Sowohl-als-auch-Tätigkeiten und Zweifelsfälle: Ist das jetzt SOKA-pflichtig oder nicht?

Es gibt eine Vielzahl von Tätigk­eiten, die je nach dem konkreten Einzelfall den einen Betrieb SOKA-pflichtig machen, den anderen nicht. Dies betrifft auch Arbeiten, die Einzel­unternehmer im Innenausbau typischer­weise ausführen, etwa als Raum­ausstatter oder Parkett­leger oder bei Aufträgen mit Maler­arbeiten, Boden­belägen oder im Trockenbau.

Die Beitrags­pflicht kann davon abhängen, wie der Betrieb intern organisiert ist, ob er einer Innung angehört, ob er Arbeiten an einem Gebäude oder an einer Industrie­anlage durchführt, ja sogar mit welchen Materialien er arbeitet. Das klingt übertrieben? Die im Weblog der Fachanwaltskanzlei Meides beschriebenen Fälle belegen es. Eine kleine Auswahl:

In vielen Fällen kann eine Verbands- oder Innungs­mitgliedschaft Betrieben des Ausbau­gewerbes die SOKA-Pflicht ersparen.

Was gilt nun für meinen Betrieb?

Das kann Ihnen Rechtsanwalt Dr. Meides sagen. Er ist Fachanwalt für Arbeits­recht. Tarif­vertragliches Sozial­kassen­recht ist seit zwei Jahrzehnten ein Schwerpunkt seiner Arbeit. Sie erreichen die MEIDES Rechts­anwalts­gesellschaft unter 069 9592 9790 oder E-Mail MEIDES Rechts­anwälte.

Tarifliches Sozialkassenrecht ist ein komplexes Feld – Fachanwalt Dr. Meides ist Experte.

Ein Fachbeitrag von

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