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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 09.04.2018

Darlehens­vertrag

Kredit­widerruf: OLG Köln hält isolierten Widerruf einer im Fernabsatz geschlossenen Prolongation für möglich

Fern­absatz­rechtliches Widerrufs­recht bei Vorliegen einer unechten Abschnitts­finanzierung möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

In einem von der Kanzlei ARES Rechts­anwälte vor dem OLG Köln geführten Berufungs­verfahren (Az. I-12 U 226/17) gegen die DSL Bank (Deutsche Postbank AG) hat der Senat mit Verfügung vom 13. März 2018 vorläufig Stellung zu der Frage genommen, ob der isolierte Widerruf einer im Fernabsatz geschlossenen Prolongation (Zins­bindungs­vereinbarung) eines Darlehens­vertrages möglich ist.

Der Senat hat in seiner Verfügung darauf hingewiesen, dass das Bestehen eines fern­absatz­rechtlichen Widerrufs­rechtes grund­sätzlich in Betracht kommen könnte, soweit eine unechte Abschnitts­finanzierung vorliegt. Der Senat stellt sich damit gegen die anderslautende Auffassung des OLG Frankfurt am Main zu dieser Frage.

Zusätzlich stellte der Senat fest, dass die mit der Prolongation im gegenständlichen Fall erteilte Widerrufs­belehrung der DSL Bank aus dem Jahre 2010 gemessen an den Anforderungen für Widerrufs­belehrungen im Fernabsatz nicht unproblematisch erscheinen könnte.

Zinsbindungsvereinbarung im Fernabsatz heute noch widerrufbar

Wer einen privaten Immobiliar­darlehens­vertrag besitzt, der vormals endfällig war und durch eine im Fernabsatz (also nur durch Telefon, Post, Fax oder E-Mail o.ä.) geschlossene Vereinbarung über eine weitere Zins­bindungs­zeit verlängert worden ist, kann diese Zins­bindungs­vereinbarung möglicher­weise noch heute widerrufen, wenn die Widerrufs­belehrung nicht den Anforderungen einer Widerrufs­belehrung nach dem Fernabsatz­recht genügt.

Vorzeitiger Ausstieg aus dem Darlehensvertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Damit kann ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Darlehens­vertrag möglich sein, ohne eine Vor­fälligkeits­entschädigung zahlen zu müssen. Mit einer zins­günstigen Umschuldung besteht direkt eine Zins­ersparnis und zusätzlich kann der Darlehens­nehmer sich das (noch) niedrige Zinsniveau vorzeitig sichern.

Kanzlei ARES Rechtsanwälte bietet kostenlose Ersteinschätzung an

Die Kanzlei ARES Rechts­anwälte ist auf die Durch­setzung von Kredit­widerrufen gegenüber Banken und Sparkassen spezialisiert und vertritt Darlehens­nehmer deutschland­weit. Gerne geben wir Ihnen auch in Ihrem Fall eine Einschätzung über Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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