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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 02.12.2016

Schiffs­fonds

LG Fulda verurteilt freien Finanz­dienst­leister zu Schadens­ersatz und Rück­abwicklung der Schiffs­fonds­beteiligung am HSC Aufbauplan IV Schiff GmbH & Co. KG

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 04. November 2016 hat das Landgericht Fulda den beklagten freien Finanz­dienst­leister zum Schadens­ersatz und zur Rück­abwicklung der Schiffs­fonds­beteiligung am HSC Aufbauplan IV verurteilt.

Der Sachverhalt der Entscheidung:

Nach dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt, wurde der verstorbenen Zeichnerin, die Ehefrau des Klägers und Mutter der Klägerin (Erben), welche bereits Kundin des beklagten Finanz­dienst­leisters war, der streitgegen­ständliche HSC Aufbauplan IV-Fonds von dem Finanz­dienst­leister als sichere und risikolose Kapital­anlage empfohlen. Nach Überzeugung des Gerichts, auf Grund der durchgeführten Beweis­aufnahme, wurden die wesentlichen Risiken der Beteiligung im Rahmen der mündlichen Beratung durch den Finanz­dienst­leister nicht aufgezeigt. Vorliegend wollte die Anlegerin eine sichere Kapital­anlage für ihre Alters­vorsorge erwerben Die Anlegerin wurde jedoch nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass bzgl. der von ihr erworbenen Beteiligung das Risiko des Total­verlustes des in den Fonds investierten Kapitals besteht und sich die von ihre erworbene Fonds­beteiligung gerade nicht für die Alters­vorsorge eignet. Zudem wurde die Anlegerin nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass sie erhaltene Ausschüttungen ggf. wieder zurück­zuzahlen hat. Nach Überzeugung des Gerichts, erhielt die Anlegerin auch den Emissions­prospekt nicht rechtzeitig übergeben.

Landgericht Fulda entscheidet zugunsten der Kläger (hier der Erben der ursprünglichen Anlegerin):

Das Landgericht Fulda hat der Klage der Erben stattgegeben und den Finanz­dienst­leister insoweit zur Zahlung von Schadens­ersatz gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Treuhand­vertrag mit der Treuhänderin des Fonds verurteilt. Die Beklagte behauptete im Prozess, dass sie keinerlei Beratungs­fehler begangen habe, so habe sie durch rechtzeitige Übergabe des Emissions­prospektes die Anlegerin vollumfänglich aufgeklärt. Der Beweis­aufnahme vor dem Landgericht Fulda, hielten die Behauptungen des beklagten Finanz­dienst­leisters jedoch nicht stand. So stand nach der Zeugen­vernehmung des damaligen Beraters nach Überzeugung des Gerichts fest, dass die Beratung fehlerhaft war. Der beklagte Finanz­dienst­leister wurde daher zum Schadens­ersatz, wie beantragt, verurteilt. Steuer­vorteile hat das Gericht, im Einklang mit der höchst­richter­lichen Rechtsprechung, auf den Schadens­ersatz­anspruch des Klägers nicht schadens­mindernd angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

Fazit:

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger. Die Entscheidung des Land­gerichts Fulda reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundes­gerichts­hof für ihre Mandanten erstritten hat.

Es zeigt deutlich, dass – entgegen einer weit verbreiteten Auffassung – nicht nur für Anleger geschlossener Fonds­beteiligungen, die über eine Bank oder Sparkasse gezeichnet haben, gute Chancen auf ein rechtliches Vorgehen bestehen, sondern auch für solche Zeichner, die – wie vorliegend – die Beteiligung über einen freien Finanz­dienst­leister oder Vertrieb erworben haben.

Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapital­anlage­recht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Kontaktieren Sie uns:

Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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