Wie die „Stuttgarter Nachrichten am 16. November 2018 berichteten, plauderte der ehemalige Geschäftsführer als Zeuge im Verfahren am Landgericht Stuttgart praktisch aus dem Nähkästchen.
Ehemaliger Geschäftsführer belastet Wirtschaftsprüfer
Der Wirtschaftsprüfer, der in der Schweiz lebt, habe von den Betrügereien gewusst und dem Unternehmen dennoch hervorragende Zahlen bescheinigt. Gegen Geld, versteht sich. Einmal in Fahrt gekommen, berichtet der ehemalige Geschäftsführer weiter, dass im Laufe der Jahre drei Wirtschaftsprüfer der EN Storage glänzende Geschäfte bescheinigt hätten, obwohl es diese nie gegeben hat. Eine Beruhigungspille für die Anleger sollen sie demnach gleich mitgeliefert und per Zertifikat bestätigt haben, dass ihr Geld wie vereinbart in Server investiert wurde. Wie inzwischen bekannt ist, hat es auch diese Server nie gegeben und die Anleger, die insgesamt rund 100 Millionen Euro investiert haben, stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Die angesprochenen Wirtschaftsprüfer sollen alle für eine Stuttgarter Kanzlei gearbeitet und dort nach und nach ausgeschieden sein.
Schadensersatzklagen gegen Wirtschaftsprüfer
Der Ex-Geschäftsführer packt weiter aus und erzählt von gefälschten Rechnungen, erfundenen Adressen, etc. „Die Aussagen, so sie denn glaubhaft sind, belegen, welches Ausmaß der Betrug bei der EN Storage GmbH hatte und wie skrupellos die Anleger über den Tisch gezogen wurden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Er vertritt schon zahlreiche geschädigte EN Storage-Anleger und macht Schadensersatzansprüche für sie geltend. „Das Positive an der Zeugenaussage ist, dass sich Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer dadurch untermauern lassen, da sie offenbar einen gehörigen Anteil an dem Betrug haben. Wir haben schon Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfer eingereicht“, so Rechtsanwalt Hitzler.
Schadensersatzansprüche auch gegen Anlageberater und Anlagevermittler
Neben den Wirtschaftsprüfern kommen auch die Anlageberater und -vermittler als Anspruchsgegner in Frage. Sie sind schadensersatzpflichtig, wenn sie die Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt haben. Rechtsanwalt Hitzler: „Aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, dass diese Aufklärung oft ausgeblieben ist.“
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