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Steuerrecht, Strafrecht und Verbraucherrecht | 30.11.2016

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Dezember 2016

Am 1. Dezember 2016 treten zahlreiche Gesetzes­änderungen in Kraft

Wer ein Elektroauto kauft, erhält Steuererleichterungen. Die Erbschaftssteuerreform gibt Unternehmen mehr Planungssicherheit. Verpackte Lebensmittel werden künftig durch eine europaweit einheitliche Nährwerttabelle gekennzeichnet. Diese und andere Neuregelungen treten jetzt in Kraft.

Finanzen: Weitere Steuervorteile für Elektroautos

Wer ein Elektroauto erwirbt, erhält seit dem 17. November weitere Steuererleichterungen: Bei erstmaliger Zulassung eines Elektrofahrzeugs ist die Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre verlängert. Das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers ist künftig steuerfrei. Arbeitgeber können einen Zuschuss für den Aufbau von Ladestationen auf dem Firmengelände erhalten. Die Regelungen gelten auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren.

Erbschaftssteuerreform in Kraft getreten

Firmenerben bleiben weiterhin von der Erbschaftssteuer weitgehend verschont, wirtschaftlicher Missbrauch wird bekämpft. Ziel der Erbschaftssteuer-Reform sind der Erhalt von Arbeitsplätzen und Planungssicherheit für Unternehmen. Bund und Länder hatten sich auf einen Kompromiss verständigt. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz nun mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Mehr Schutz vor sexueller Gewalt

Künftig macht sich strafbar, wer die Unfähigkeit eines Opfers zum Widerstand ausnutzt oder überraschend sexuelle Handlungen an einem Opfer vornimmt. Auf diese Weise sollen Frauen – aber auch Männer – besser als bislang vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Das Gesetz ist am 10. November 2016 in Kraft getreten.

Gesundheit: Gewebespenden einheitlich gekennzeichnet

Beim grenzüberschreitenden Austausch gibt es seit 26. November 2016 eine europaweit einheitliche Kodierung von menschlichen Gewebespenden. So können Empfänger und Spender im Notfall schnell gefunden werden. Die Nachverfolgung erleichtert eine öffentlich zugängliche Kodierungsplattform der Europäischen Kommission. Für die Einfuhr von Gewebe und Zellen aus Drittländern gelten ebenfalls neue Standards.

Bessere Strafverfolgung bei „Designerdrogen“

Ein Verbot ganzer Stoffgruppen schränkt die Verbreitung sogenannter „Designerdrogen“ seit dem 26. November ein. Das „Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe“ stellt auch deren Erwerb, Besitz und Handel unter Strafe. Denn „Designerdrogen“, auch als „Legal Highs“ bekannt, verursachen gesundheitsgefährdende Rauschzustände.

Verbraucherschutz: Nährwertkennzeichnung für verpackte Lebensmittel

Verpackte Lebensmittel werden in der EU ab 13. Dezember durch eine einheitliche Nährwerttabelle gekennzeichnet. Sie gibt Auskunft über den Energiegehalt (kJ/kcal) und die enthaltenen Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß sowie Salz. Die Nährstoffgehalte sind pro 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) anzugeben.

Besserer Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Der Arbeitgeber muss Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz beurteilen und Maßnahmen für Sicherheit und den Gesundheitsschutz festlegen.

Seit 19. November 2016 gilt die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV). Sie setzt die letzte EU-Arbeitsschutzrichtlinie zum „Schutz der Beschäftigten vor physikalischen Einwirkungen“ in nationales Recht um.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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