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Arbeitsrecht, Mietrecht und Sozialversicherungsrecht | 01.05.2015

Neues

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Mai 2015

Vermieter und Verkäufer müssen in neuen Energieausweisen eine Effizienzklasse ausweisen. Benachteiligte junge Menschen können jetzt an ihrem betrieblichen Ausbildungsplatz gezielt gefördert werden. Diese und andere Neuregelungen gelten ab Mai 2015.

Energie: Bußgeld bei nicht aufgeführten Energiekennzahlen in Immobilienanzeigen

Seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von „A+“ („energetisch sehr gut“) bis „H“ („energetisch sehr schlecht“). Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind dort Pflicht.

Neu ab dem 1. Mai 2015 ist: Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014.

Arbeit: die „Assistierte Ausbildung“ kommt

Bildungsträger helfen benachteiligten und leistungsschwachen Jugendlichen vor und während der gesamten Ausbildung im Betrieb: mit Bewerbungstrainings und Praktika in der Vorbereitungsphase, Nachhilfe, Beratung, Hilfe zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung. Auch die Betriebe werden unterstützt: beim Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement, mit Beratung oder bei der Kooperation mit der Berufsschule. Agenturen für Arbeit und Jobcenter bieten die „Assistierte Ausbildung“ erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an. Die gesetzliche Grundlage dafür tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.

Arbeit: Ausbildungsbegleitende Hilfen

Wenn nötig, erhalten junge Menschen ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Auszubildende bekommen beispielsweise Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Es ist auch möglich, die Fachtheorie zu vertiefen. Außerdem gibt es eine sozialpädagogische Begleitung. Die Regelung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.

Versicherungsfrei im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, die vom Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wird, ist von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren und startet im Frühsommer 2015.

Gleichstellung: Frauenquote ab Mai 2015 Gesetz

Mehr Frauen in Führungspositionen: Dafür soll das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst sorgen, das nun in Kraft tritt. Ab 2016 müssen Großunternehmen und der Öffentliche Dienst die 30-prozentige Quote sukzessive einführen.

Quelle: DAWR/Bundesregierung/pt
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