wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht und Schadensersatzrecht | 07.05.2015

Umzug

Wer haftet für Umzugsschäden durch Freunde, wann haftet ein Umzugsunternehmen und worauf ist rechtlich bei einem Umzug zu achten?

5 wichtige Fragen zum Umzug

Fast fünf Millionen Haushalte wechseln in Deutschland jedes Jahr ihren Wohnort. Selten verläuft ein Umzug dabei schadenfrei und ohne Verluste. Die ARAG beantwortet fünf wichtige Fragen zum Thema Umzug.

Werbung

Wer haftet für Schäden, wenn Freunde beim Umzug helfen?

Helfen Freunde und Bekannte beim Umzug, trägt der Umziehende das Risiko für alle Schäden. Ein Freund soll schließlich für seine Gefälligkeit nicht auch noch mit einem Haftungsrisiko belegt werden. Beschädigt er also nur fahrlässig z.B. die Wand im Treppenhaus, haftet der Umziehende, so das AG Plettenberg (Az.: 1 C 345/05). Anders sieht es aus, wenn der Helfer bewusst ruppig mit dem Umzugsgut oder dem Parkett in der alten bzw. neuen Wohnung umgeht – dann müsste der Freund u.U. aus eigener Tasche zahlen. Normalerweise treten Haftpflichtversicherer dafür auch nicht ein. Es gibt aber inzwischen Anbieter, die diese Gefälligkeiten mitversichern. Das steht dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also. Kommen die Umzugshelfer von einer Jobbörse, ist es besser nachzufragen, ob diese Helfer eine Versicherung für Umzugsschäden abgeschlossen haben.

Wer haftet, wenn Helfer oder Freunde sich beim Umzug verletzen?

Wenn ein Freund aus Unachtsamkeit stolpert, fällt und sich verletzt, ist das sein Risiko. Auch, wenn er dadurch mehrere Tage krank ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dann nicht zuständig. Hat der Umziehende dagegen den Unfall verursacht, weil er nicht auf einen losen Teppich auf der Treppe hingewiesen hat, kann auch er in Anspruch genommen werden. Bei den Angestellten eines Umzugsunternehmens greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.

Wie hoch haftet das Umzugsunternehmen für beschädigte Sachen?

Mit einem Umzugsvertrag übernimmt das Umzugsunternehmen oder die Spedition die gesetzliche Haftung für die Umzugsgüter. Die Haftung ist nach HGB auf einen Wert von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt. Darüber hinaus sind Spedition oder Umzugsunternehmer gesetzlich verpflichtet, den Auftraggeber über die Haftung und Versicherung bei Umzügen zu belehren. Umzugsunternehmen, Frachtführer und Spediteure sind nach dem GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) verpflichtet, eine Umzug-Transportversicherung abzuschließen. Voraussetzung ist, dass das Umzugsgut mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inkl. Anhänger) von 3,5 t transportiert wird. Wertvolle Stücke sollten besser noch über eine zusätzliche Transportversicherung abgesichert werden. Das ist über die eigene Hausratversicherung möglich. Die Kosten richten sich nach der versicherten Gesamtsumme. Beispiel: Bei 100.000 Euro Versicherungssumme sind das zwischen 20 und 50 Euro.

Werbung

Umfasst die Hausratversicherung die alte und die neue Wohnung?

Hausratversicherungen bieten Versicherungsschutz am bisherigen Versicherungsort und vor allem auch in der neuen Bleibe. Wichtig ist es, dem Versicherer rechtzeitig mitzuteilen, dass man einen Umzug plant. Auch wenn man mehr als einen Tag für den Umzug benötigt, bleibt der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern bestehen. Die Hausratversicherung für die alte Wohnung erlischt meist etwa zwei Monate nach dem Umzug. Für die neue Wohnung kann sich der Versicherungsbeitrag ändern. Erhöht sich der Beitrag, gibt es zumeist für einen Monat ein Sonderkündigungsrecht.

Wie lange hat man Zeit, einen Schaden dem Umzugsunternehmen zu melden?

Es gelten bei den Spediteuren recht kurze Fristen, um Schäden zu melden. Ein zerbrochenes Stuhlbein ist sofort erkennbar. Für solche offensichtlichen Schäden gilt: Innerhalb von 24 Stunden muss das dem Unternehmen gemeldet werden. Und zwar schriftlich, so das AG Siegen. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus (Az.: 11 C 284/00). Nicht offensichtliche Schäden sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Besser ist es, sofort auszupacken und Beweise zu sichern; am besten durch Fotos oder durch Zeugen. Gut ist es auch, nach dem Kauf eines Möbelstücks die Rechnung oder sonstige Belege aufzubewahren. So fällt es leichter, den Zeitwert eines Stücks zu ermitteln: Nur den ersetzt nämlich die Versicherung. Für Pflanzen und Tiere übernehmen die Spediteure meist keine Haftung.

Werbung

Quelle: DAWR/ARAG/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#752

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d752
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!