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Telekommunikationsrecht und Verbraucherrecht | 05.06.2015

Verbraucherzentrale warnt

Abzockfalle: Vorsicht vor Abofalle in Whatsapp-Nachrichten - Gebühren werden mit der Handyrechnung abgebucht

Drittanbieter haben leichtes Spiel an das Geld der Whatsapp-Nutzer zu kommen

Spam-Nachrichten kennt man klassischerweise aus dem E-Mail-Postfach. Nun hat Spam auch Whatsapp erreicht. Nutzer erhalten derzeit in dem Messenger Nachrichten, die über neue Whatsapp-Funktionen hinweisen und zum Anklicken eines Links einladen.

„Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung zum Preis von 4,99 Euro pro Woche ein Abo bei einem Drittanbieter“, informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Besonders perfide ist dabei, dass die Nachricht auch noch zum Weiterleiten an Freunde einlädt. Denn Nachrichten, die von Freunden kommen, genießen generell eine höhere Vertrauenswürdigkeit und laden umso mehr zum Anklicken des Links ein.

WAP-Billing

Für den Drittanbieter ist es ein Kinderspiel, an die Daten der Nutzer zu gelangen und seine Forderungen auf deren Mobilfunkrechnung zu platzieren. „Das funktioniert über das so genannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte“, erläutert Henschler. Dieses System ermöglicht es bei mobiler Internetverbindung, dass die Mobilfunknummer des Nutzers an den Anbieter übermittelt wird.

Drittanbieter haben leichtes Spiel an das Geld der Whatsapp-Nutzer zu kommen

Der Drittanbieter unterstellt also, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend. Einer weiteren Verifizierung über eine TAN- oder PIN-Nummer bedarf es bei diesem Bezahlverfahren nicht. „Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben“, so Henschler. Verbraucher sollten sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man bei seiner Bank binnen 8 Wochen die Rückbuchung veranlassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen.

Tipp: Drittanbietersperre einrichten

„Wer sich zukünftig vor solchem Ärger schützen will, kann eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen“, empfiehlt Henschler. Dazu kann man sich formlos an seinen Mobilfunkanbieter wenden. Die Einrichtung ist kostenlos und die Anbieter sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Technisch gesehen verhindert diese Sperre, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser mangels entsprechender Daten des Nutzers keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

Quelle: DAWR/Verbraucherzentrale Sachsen/pt
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